Hausanschluss Glasfaser nicht richtig angeschlossen

vor 3 Jahren

Hallo zusammen, 

 

Ich habe aktuell einen etwas komplizierten Fall, bei dem ich gerne eure Meinung dazu hören möchte.

 

Zur Erklärung vorneweg:

 

Wir bauen gerade ein Doppelhaus. Dadurch, dass auf dem Grundstück nur ein Anschluss für ein EFH vorgesehen war, musste für die 2. Doppelhaushälfte noch ein 2. Hausanschluss erstellt werden. Die Tiefbaufirma hat uns da das Leben echt schwer gemacht mit ständigen Verzögerungen, Zusagen die nicht eingehalten wurden usw. Schlussendlich haben wir 2 Monate dadurch verloren, da einige Gewerke am Haus nicht weiter ausgeführt werden konnten, da der Graben die ganze Zeit offen stand.

Als endlich die Hausanschlüsse fertig waren, war nur noch der Punkt offen, dass die Pipe für das Glasfaser im Straßengraben angeschlossen werden musste. Lt. Tiefbauer war die Frabzuweisung der Telekom dafür auch bereits erfolgt. Kurze Zeit später war das Leerrohr (Pipe) angeschlossen und die Straße wurde zu gemacht.

Als dann die Firma kam, die die Glasfaser-Leitung geschossen haben, wurde ich kurz darauf angerufen und die meinten zu mir, die kommen nicht durch, bei 61m kommen die nicht mehr weiter. Evtl. wurde die Pipe falsch angeschlossen oder falsch herum.

Jetzt steh ich da, wir ziehen am 02.07 ein und ich habe kein Internet. Bis das ganze an den Tiefbauer kommt, und er sich bewegt, das alles nochmal aufgräbt und den Fehler sucht vergeht sicherlich noch eine ganze Weile.

Ich habe jetzt eine LTE -Router + Vertrag organisiert und wollte fragen, ob ich diese Zusatzkosten dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann, da er den Fehler gemacht hat.

 

Freue mich auf eure Meinungen Fröhlich

 

LG Chris 

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    • vor 3 Jahren

      Christoph H.

      Freue mich auf eure Meinungen

      Freue mich auf eure Meinungen Fröhlich
      Christoph H.
      Freue mich auf eure Meinungen Fröhlich

      Was willst nun hören?

      Gleich richtig machen und nicht in der Bauphase auf die Idee kommen, aus nem EFH ne Bude mit Doppelhaushälften zu machen. 

      Oder nen MFH. 

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      ϟв℮иℹ

      Christoph H. Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Christoph H. Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Wenn man das nur vorher wüsste ;o) In Rechnung stellen kannst du alles, freiwillig zahlen wird der eher nicht. Prinzipiell wird eine Rechtsberatung hier eher schwer...

      Christoph H.

      Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke

      Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Fröhlich 
      Christoph H.
      Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Fröhlich 

      Wenn man das nur vorher wüsste ;o)

       

      In Rechnung stellen kannst du alles, freiwillig zahlen wird der eher nicht.

      Prinzipiell wird eine Rechtsberatung hier eher schwer...

       

       

       

      ϟв℮иℹ
      Christoph H.

      Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke

      Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Fröhlich 
      Christoph H.
      Bitte nur Antworten, wenn auch was vernünftiges bei rauskommt, danke Fröhlich 

      Wenn man das nur vorher wüsste ;o)

       

      In Rechnung stellen kannst du alles, freiwillig zahlen wird der eher nicht.

      Prinzipiell wird eine Rechtsberatung hier eher schwer...

       

       

       


      ...und ist in einem öffentlichen Forum auch gar nicht erlaubt.

      @Christoph H.  

      Vllt. wäre es besser, wenn du dich vom Rechtsanwalt deines Vertrauens beraten lässt.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Christoph H.

      Meine Frage war, ob ich Zusatzkoszen, durch einen zusätzlichen Vertrag dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann, da er den Fehler gemacht hat.

      Meine Frage war, ob ich Zusatzkoszen, durch einen zusätzlichen Vertrag dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann, da er den Fehler gemacht hat. 
      Christoph H.
      Meine Frage war, ob ich Zusatzkoszen, durch einen zusätzlichen Vertrag dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann, da er den Fehler gemacht hat. 

      Nope warum?

      Die Telekom schuldet noch keine Leistungen also gibt es keine Grundlage auf welche du eine Schadensersatzforderung stützen könntest. 

       

      Erst wenn es eine Auftragsbestätigung gibt und die Telekom dieses Datum nicht eingehalten hat, dann hättest eine Grundlage. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      CyberSW

      Nope warum?

      Nope warum?

      CyberSW

      Nope warum?


      Darum:

       

      Christoph H.

      ob ich diese Zusatzkosten dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann

      ob ich diese Zusatzkosten dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann
      Christoph H.
      ob ich diese Zusatzkosten dem Tiefbauer in Rechnung stellen kann

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Christoph H.

      Die Tiefbaufirma hat uns da das Leben echt schwer gemacht mit ständigen Verzögerungen, Zusagen die nicht eingehalten wurden usw. Schlussendlich haben wir 2 Monate dadurch verloren, da einige Gewerke am Haus nicht weiter ausgeführt werden konnten, da der Graben die ganze Zeit offen stand.

      Die Tiefbaufirma hat uns da das Leben echt schwer gemacht mit ständigen Verzögerungen, Zusagen die nicht eingehalten wurden usw. Schlussendlich haben wir 2 Monate dadurch verloren, da einige Gewerke am Haus nicht weiter ausgeführt werden konnten, da der Graben die ganze Zeit offen stand.

      Christoph H.

      Die Tiefbaufirma hat uns da das Leben echt schwer gemacht mit ständigen Verzögerungen, Zusagen die nicht eingehalten wurden usw. Schlussendlich haben wir 2 Monate dadurch verloren, da einige Gewerke am Haus nicht weiter ausgeführt werden konnten, da der Graben die ganze Zeit offen stand.


      Wer hat die Firma beauftragt, Du oder die telekom?

      Und was hat ein RA während der zwei Monate getan, Fristen gesetzt, etc?

       

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Okay, etwas verständlicher ausgedrückt:

       

      Der Tiefbauer ist der Generaluntetnehmer der Versorgerbetriebe (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation).

      Dieser Generalunternehmer (Tiefbauer) führt alle anfallenden Arbeiten der Erschließung des Hausanschlusses aus. Da es nur diesen einen gibt in unserer Region, kann ich auch nur diesen einen beauftragen ALLE Anschlüsse auszuführen die ich brauche.

      Dieser Tiefbauer nutzt aber seine Position als Generalunternehmer schamlos aus, in dem er zusagen nicht einhält und arbeiten schlampig und in meinem Fall fehlerhaft ausführt.

      Da es bereits zu vermehrten Problemen mit ihm gekommen ist, war deshalb meine Frage, mir entstandene Zusatzkosten durch seinen Fehler bei der Erschließung an ihn weiterzugehen.

       

      Es gibt fürs Internet auch nur Glasfaser der Telekom in diesem Baugebiet, sonst von keinem und Kabel gibt's auch keins. Ich kann also Internet nur über Glasfaser der Telekom beziehen oder wie jetzt über LTE was mir aber Zusatzkosten verursacht und um diese geht's mir.

      Es ist ja nicht mein Fehler, wenn der Tiefbauer Mist baut.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Christoph H.  Du kannst die Firma ruhig beim Namen nennen Fröhlich 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Christoph H.

      Da es bereits zu vermehrten Problemen mit ihm gekommen ist, war deshalb meine Frage, mir entstandene Zusatzkosten durch seinen Fehler bei der Erschließung an ihn weiterzugehen.

      Da es bereits zu vermehrten Problemen mit ihm gekommen ist, war deshalb meine Frage, mir entstandene Zusatzkosten durch seinen Fehler bei der Erschließung an ihn weiterzugehen.
      Christoph H.
      Da es bereits zu vermehrten Problemen mit ihm gekommen ist, war deshalb meine Frage, mir entstandene Zusatzkosten durch seinen Fehler bei der Erschließung an ihn weiterzugehen.

      Nein, wie mehrfach geschrieben, dazu gibt es Anwälte.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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