Gelöst
Grauer Kasten im Haus - großer Kasten auf dem Grundstück
vor 3 Jahren
Hallo!
Ich plane die Sanierung eines erworbenen Hauses und habe drei Telekom-Probleme:
1. Auf dem Grundstück steht ein großer Verteilerkasten der Telekom. Die vorherigen Eigentümer wussten von nichts. Wer ist für die Beseitigung zuständig?
2. Im Haus selbst hängt ein größerer grauer Kasten (siehe Fotos). Ist der nur für das Haus oder auch für die Nachbarn ?
3. Das Haus selbst soll wieder einen Telefonanschluss erhalten. An der bisherigen Stelle soll jedoch ein Bad entstehen. Wer kann mir bei der Versetzung des Anschlusses helfen?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!
vielen Dank !
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vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer Ruf hier an. Aber nimm dir Zeit die Telekom kann sich ein 1 Jahr Zeit nehmen zu bearbeiten
https://www.telekom.de/hilfe/gewerbliche-bauherren?samChecked=true
0
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer Ruf die 0800 3301903 an. 8-20 Uhr, Samstags nur 8-16 Uhr.
Die Telefondosen kann ein Elektriker verlegen, den APL (grauer Kasten innen) kannst du kostenpflichtig verlegen lassen. Gehe mal on ca.6-8 Monaten aus. Kosten ab 1500 € aufwärts. ( Und klappt auch nur falls kein Nachbar dran kleben sollte)
Der KVz auf dem Grundstück wird schon seine Berechtigung haben, die Telekom baut solche Dinger nicht nachts und heimlich. Umverlegung kann mal locker 25000 € kosten und wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als der APLim Gebäude. (diese Verlegung wird auch nicht vom BHS durchgeführt sondern von der PTI .
5
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Marcel2605 Huch
Antwort
von
vor 3 Jahren
Danke schonmal für die Infos! Kann man sich die Vorlage der Berechtigung zeigen lassen? Das Grundstück war 30 Jahre ungenutzt und öffentlich zugänglich. Leider steht der Kaste anstatt auf dem öffentlichen Grund 3 m auf meinem Grundstück.
Danke schonmal für die Infos! Kann man sich die Vorlage der Berechtigung zeigen lassen? Das Grundstück war 30 Jahre ungenutzt und öffentlich zugänglich. Leider steht der Kaste anstatt auf dem öffentlichen Grund 3 m auf meinem Grundstück.
Ja das kann man. Da sollte es Grundstücksnutzungsverträge geben, kurz GNV genannt. Die sollten auch über die PTI einzuholen sein.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Guten Morgen!
Schade, dass du uns hier schon wieder verlassen hast. Du hast tolle Antworten bekommen falls doch noch etwas offen sein sollte, melde dich einfach gerne wieder hier an.
Wünsche allen schöne Ostertage.
Greetz
Stefan D.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Guten Morgen!
Schade, dass du uns hier schon wieder verlassen hast. Du hast tolle Antworten bekommen falls doch noch etwas offen sein sollte, melde dich einfach gerne wieder hier an.
Wünsche allen schöne Ostertage.
Greetz
Stefan D.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von