Glasfaser - Vorverträge, Beauftragung Verlegung in die Wohnung, Recht auf Technologie

1 day ago

  1. Aus Sicht Nutzer:
  • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
  • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
  • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

2. Aus Sicht Miteigentümer: 

In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

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    • 1 day ago

      Dein ANbieter baut bei dir GF aus und kann dir nicht sagen wie du es nutzen kannst und fragst nun die Firma die bei dir nicht ausbaut??

      Bis zur Wohnungstü? Jau, das wird dein Anbieter auch mitteilen wie es danach weitergeht.

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    • 1 day ago

      Hallo @ISPzeitloch 

      Bevor auf deine Fragen geantwortet werden kann, solltest Du uns mal mitteilen, welcher Anbieter den Glasfaserausbau bei euch vornimmt.

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    • 1 day ago

      Guten Abend @ISPzeitloch und ein herzliches Willkommen in der Telekom hilft Community. 

       

      Nur zum Verständnis, bauen wir jetzt vor Ort aus oder ein anderer Provider? Für andere Anbieter kann ich nicht sprechen, da ich die internen Abläufe dieser nicht kenne. Ich habe nochmal einen Link mitgebracht, wie es bei uns vonstattengeht. 

       

      Viele Grüße Sven

       

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    • 1 day ago

      ISPzeitloch

      Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.

      1. Aus Sicht Nutzer:
      • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
      • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
      • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      2. Aus Sicht Miteigentümer: 

      In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

      a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

      b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

      c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

      ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

      a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

      b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

      c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      ISPzeitloch
      Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.


      Hier gelten immer nur die einzelnen AGB.

      Bei GF baut im MFH der GF-Netzbetreiber seine NE4 bis 3m in die Wohnung und setzt dort eine GF-TA .

      (Verschiedene GF-Netzbetreiber bauen auch bei vorbereitetem Leitungsweg, die GF-TA noch 20m weiter,

      manche aber auch nicht; dann muß man seine NE5 selber verlegen.)

      Bei DSL wird geschaltet bis 1. TAE , sofern DSL taugliche Endleitung vorhanden ist,

      die Telekom leistet sich den Luxus auch noch in Unterverteilungen zu schalten oder sogar ein Provisorium zu legen,

      bei Mitbewerbern gilt; Kunde stellt durchgängige DSL taugliche Endleitung zur Verfügung;

      fehlt die Endleitung , gibts eine 1. TAE am APL ,

      oder die Endleitung wird kostenpflichtig gebaut (bei Mietwohnung oft ein Problem, Kunde muß bezahlen, Gebaudeeigentümer muß dem Leitungsweg zustimmen.)

      ISPzeitloch

      Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      1. Aus Sicht Nutzer:
      • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
      • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
      • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      2. Aus Sicht Miteigentümer: 

      In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

      a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

      b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

      c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

      ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

      a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

      b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

      c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      ISPzeitloch
      Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      Der Vertrag startet "erst", wenn im EFH die GF am GF-AP initialisiert ist,

      im MFH, wenn die GF-TA in der Wohnung initialisiert ist;

      dann gibt es noch ein Delta, nach erfolgreicher Initialisierung erhält der Kunde einen Einrichtungslink,

      über den es selber den DSL-Anschluß auf GF umschaltet.

      ISPzeitloch

      Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      1. Aus Sicht Nutzer:
      • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
      • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
      • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      2. Aus Sicht Miteigentümer: 

      In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

      a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

      b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

      c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

      ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

      a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

      b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

      c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      ISPzeitloch
      Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      Also MFH mit Eigentümergemeinschaft.

      Wenn es jetzt einen geförderten GF-Ausbau gibt, den mitnehmen.

      (gibt dann eine Begehung wo die NE4 abgesprochen wird)

      Die Eigentümergemeinschaft muß dem GF-Ausbau NE4 zustimmen.

      Gebaut wird bei der Gewerksvorbereitung nur erst mal die Steigleitung bis zu den GF-SP (Stockwerksverteiler),

      der Wohnungsstich erfolgt erst wenn in der Wohnung ein GF-Anschluß beauftragt wird.

      Also den GF-Ausbau kostenfrei mitnehmen, später wird es kostenpflichtig.

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    • 18 hours ago

      Lieber Buster,

      Danke für die detaillierte Infos.

      Hätte die ETG einfach die NE4 -Verlegung zugestimmt, egal ob Unterputz oder Aufputz, wären die noch ausstehenden Fragen nicht so gravierend - aber ich befürchte nicht mal der Kelleranschluss wird stattfinden weil die Frist zu Interessenverkündung unklar ist und Anzahl Vorverträge  wohl wenig (auch als Miteigentümer musste ich mein Vertragswechsel stornieren.
      a) Im Verbraucherzentrale zum Thema Glasfaser steht: 
      "Als einzelne Wohnungseigentümer:in können Sie sich auch an das Glasfasernetz anschließen lassen. Das Wohnungseigentumsgesetz bevorzugt den Anschluss an ein Netz mit "sehr hoher Kapazität" - wie Glasfaser. Wohnungseigentümer:innen haben ein Recht auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz. Die anderen Wohnungseigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern.”
      Jetzt ist aber NE4 u.U. (bei Aufputz-Verlegung) nicht genehmigt. Ich habe ein Vertrag zu Glasfaseranschluss stornieren müssen, da laut Anbieter der Vertrag ab Kelleranschluss ( NE3 ) in Kraft tretet, nicht wenn der NE4 ink. GF-TA installiert ist. 
      b) In der Verbraucherzentrale zu Glasfaser steht: 
      "Sprich: Anbieter bauen nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte entsprechende Vorverträge abschließen. Sind am Ende der Frist nicht genügend Vorverträge abgeschlossen, so wird meist zuerst die Frist 1 bis 2-mal verlängert. Ist auch dann die Quote nicht erreicht, so werden die Vorverträge meist storniert.”
      Alles Fragen, die ich did HV gestellt habe:
      Gewisser Prozentsatz - ist wie hoch?
      Anbieter, plural - müsste nicht Telekom die Nachfragen bündeln, da sie die Installation durchführen?
      Was für eine Frist? - die HV meinte, es gäbe keine.
      Es gab auch keine Info an Eigentümer und Mieter, dass Vorverträge nötig sind, um NE3 zu ermöglichen. 
      Was für ein Vorvertrag? Hat mir mein Provider nicht angeboten - nur eine Vertragsverlängerung mit Wechsel zu Glasfaser. Ich muss nicht mal wie die Mieter die Kostenübernahme Frage klären und kann immer noch nicht mein Wunsch auf Glasfaser-Anschluss anmelden, da nur Vertrag mit unklare Konditionen möglich ist.
      c) in der Verbraucherzentrale zu Glasfaser steht: 
      "Wohnungseigentümer:innen haben ein Recht auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz.”
      Also inklusiv NE4 -Verlegung auf Kosten der ETG und egal ob Unterputz/Schacht oder Aufputz/Metalrohr?
      d) Sie schrieben: "Bei GF baut im MFH der GF-Netzbetreiber seine NE4 bis 3m in die Wohnung und setzt dort eine GF-TA .” Das ist wichtige Info - wenn NE4 inklusiv GR-TA ist, müssten dass alle im Haus wissen und man müsste zeitnah prüfen, dass es auch reicht HV und mein Provider meinen nämlich NE4 ist nur bis zur Wohnungstür.  Und warum ist NE4 nicht einfach bis zum bestehenden DFL Anschluss in dem Fall - wäre doch viel weniger Aufwand. 
      e) Sie schrieben, dass der Vertrag gilt "im MFH, wenn die GF-TA in der Wohnung initialisiert ist” - das werde ich mir jetzt vom Anbieter bestätigen lassen.  
      f) Sie schrieben: "Gebaut wird bei der Gewerksvorbereitung nur erst mal die Steigleitung bis zu den GF-SP (Stockwerksverteiler), der Wohnungsstich erfolgt erst wenn in der Wohnung ein GF-Anschluß beauftragt wird.” - also ist NE4 ein 2-Stufiges Verfahren, die separat beauftragt werden muss - erst mal Gewerkvorbereitung, dann Verlegung der Kable vom Keller bis 3 M in die Wohnung?
      Meine nächsten Schritte wären: 
      Beim Internet-Provider noch mal versuchen Glasfaseranschluss zu beantragen, aber mit schriftliche Bestätigung, dass die Inkrafttretung erst nach Installation GF-TA stattfindet.
      Hausverwaltung noch mal anschreiben bzg. Frist, Mindestanzahl, wann die Förderung des Ausbaus ausläuft, und wie viele Wohnungen sich  bislang gemeldet haben. 
      An die ETG und Mieter schreiben und erklären warum wichtig ist, jetzt ein “Vorvertrag” abzuschließen. 

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