Geltendmachung von Schadensersatz und Rückerstattung wegen nicht stabiler Bereitstellung der 100 Mbit/s-Leitung

11 days ago

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

  1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

  2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

 50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

Zukünftige Minderung


Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

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    • 11 days ago

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      11 days ago

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    • 11 days ago

      SLALI
      Sehr geehrte Damen und Herren, am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe. Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz. Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen. Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir: eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen. Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein. Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar. Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor. Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar. Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen. Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend: Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre. Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer  50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen. Zukünftige Minderung
      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ). Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

      Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

      Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

      1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

      2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

      Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

      Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

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      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      SLALI

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

      Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

      Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

      1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

      2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

      Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

      Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

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      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Regel eins: Fristsetzungen in einer öffentlichen Community sind unwirksam.

      Regel zwei: Ping ist nicht Vertragsbestabndteil. 

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      from

      11 days ago

      SLALI

      Es stimmt, dass Ping in den meisten Internetverträgen nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt ist.

      Keine Sorge,

      das Schreiben ist auch per Post als Einschreiben rausgegangen.

      Es stimmt, dass Ping in den meisten Internetverträgen nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt ist. Maßgeblich sind in der Regel die zugesicherten Upload- und Downloadgeschwindigkeiten. Allerdings kann eine dauerhaft erhöhte oder stark schwankende Latenz in Kombination mit Instabilitäten dennoch als Mangel bewertet werden, wenn dadurch die vertragsgemäße Nutzung praktisch unmöglich wird (z. B. bei Videokonferenzen oder Online-Gaming).

      SLALI

      Es stimmt, dass Ping in den meisten Internetverträgen nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt ist.

      Also wenn überhaupt könnte eine Ping Zeit nur innerhalb eines Anbieters garantiert werden.  Da das Internet aber aus div. Anbietern besteht,

      kann eigentlich niemand irgendwelche Ping Zeiten für irgendwelche Kleinstwebserver im nirgendwo Garantieren.

      Ja ist vielleicht etwas übertrieben 

      Das wäre wie eine Garantierte Fahrzeit mit dem Auto von X nach Y 

      Da gibt es einfach Engpässe, Umleitungen, Staus und auch welche die sich nicht an Unkosten für eine 5 Spurige Autobahnabfahrt beteiligen wollen. 

      (Und ab und zu liegt es auch mal am Fahrer oder dem Technischen zustand seines Fahrzeuges)

      Und Manchmal ist die Lösung auch die Nutzung einer Mautstraße ( VPN )

      Edit: Oder eines Flugzeuges (Star link)

      from

      11 days ago

      @CobraCane  Ui war falsch, das ist der Regioanbieter. 

      from

      11 days ago

      Na dann kann sich @SLALI  ja an den wenden ;-)

      Unlogged in user

      from

    • 11 days ago

      0

    • 11 days ago

      @SLALI

      Du musst eine Störung explizit melden 

      Die Breitbandmessung bitte über diese Webseite durchführen
      https://www.breitbandmessung.de



      Das Ergebnis bitte dann hier melden:
      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung

      Alles andere kommt dann

      Ping ist kein Vertragsbruch 

      Zum Thema Peering findest Du hier Informationen 

      -Klick-

      Gruß Marcel 

      4

      from

      11 days ago

      War das Team schon vor drei Monaten am Ball. Er schreibt ja selbst die Bandbreite passt, ist nur wieder das Peering Ding, da macht die Störstelle auch nix. 

      from

      11 days ago

      @Marcel2605  Regio Anschluss 

      from

      11 days ago

      *FDGO-Ultra*
      @Marcel2605  Regio Anschluss 

      @Marcel2605  Regio Anschluss 

      *FDGO-Ultra*

      @Marcel2605  Regio Anschluss 

      alles klar, @*FDGO-Ultra* 

      danke für die Info

      Unlogged in user

      from

    • 11 days ago

      SLALI

      Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

      Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

      Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

      1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

      2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

      Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

      Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

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      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      SLALI

      Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Das Internet erlaubt kein Echtzeitanwendungen, dafür ist es nicht designed.

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    • 11 days ago

      SLALI

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Also keine Beeinträchtigung. 

      Da hat dir die KI einen komischen Text generiert. 

      In deinem von mir verlinkten Thread wurde festgestellt das alles i.O. ist und Spikes und Ping an anderen Stellen in die Knie geht. 

      So viel Aufriss für Gaming?

      9

      from

      11 days ago

      SLALI

      Ich weiß, dass es für arbeitslose wie euch schwierig ist zu verstehen,

      Ich weiß, dass es für arbeitslose wie euch schwierig ist zu verstehen, dass Leute von Zuhause aus ihr Geld verdienen & gelegentlich auch Spaß mit ihren Freunden haben wollen.

      Allerdings gibt es sowas tatsächlich und dabei ist die Internetverbindung schon entscheidend.

      SLALI

      Ich weiß, dass es für arbeitslose wie euch schwierig ist zu verstehen,

      respektlos @SLALI 

      wir machen das hier als Hobby

      from

      11 days ago

      ebenfalls respektlos mich als dumm darzustellen, und mir zu sagen mein Problem wäre lächerlich.

      erstmal an die eigene nase fassen.

      from

      11 days ago

      SLALI
      ebenfalls respektlos mich als dumm darzustellen, und mir zu sagen mein Problem wäre lächerlich. erstmal an die eigene nase fassen.

      ebenfalls respektlos mich als dumm darzustellen, und mir zu sagen mein Problem wäre lächerlich.

      erstmal an die eigene nase fassen.

      SLALI

      ebenfalls respektlos mich als dumm darzustellen, und mir zu sagen mein Problem wäre lächerlich.

      erstmal an die eigene nase fassen.

      Wen auch immer du damit meinst.

      Man kann hier im Forum gezielt Leute ansprechen indem man das @ als Zeichen davor setzt wie zB @SLALI 

      Unlogged in user

      from

    • 11 days ago

      SLALI

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

      Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

      Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

      1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

      2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

      Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

      Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      SLALI

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Weil du im Gaming nicht weiter kommst? 

      Jo, finde ich nett. die Bandbreite kommt an, was willst du denn mindern, alles wird dir nach TKG geliefert :)

      0

    • 11 days ago

      Was hätte ich nur ohne diese hyperintelligenten Bestien hier im Forum gemacht?


      Ihr wisst natürlich alle besser, wie mein Anschluss bei mir gerade aussieht.


      Kommt die Leitung an?


      Aber sicher doch .... lächerlich.

       

      0

      10

      from

      11 days ago

      Nein.

      z.B für die neue DSL Innenhausverkabelung die laut der Telekom der Grund war, wieso es zu Internet abbrüchen im Stunden Takt kam.

      Dafür musste ich die Leitung selber kaufen, die Verlegung selber bezahlen & im Endeffekt hat Telekom gesagt "Oh sorry, du hattest Recht das war nie der Fehler, wir müssen einfach deine Leitung drosseln".

      from

      11 days ago

      Hallo @SLALI,

       

      wenn der Anschluss nicht so läuft, wie gewünscht ist es immer ärgerlich. Aber das ist noch lange kein Grund, seine Kinderstube zu vergessen. Der Hinweis auf unsere Netiquette gab es ja schon. 

      Halte dich an diese bitte in Zukunft. 

       

      Viele Grüße

      Heike 

      from

      11 days ago

      SLALI
      Nein. z.B für die neue DSL Innenhausverkabelung die laut der Telekom der Grund war, wieso es zu Internet abbrüchen im Stunden Takt kam. Dafür musste ich die Leitung selber kaufen, die Verlegung selber bezahlen & im Endeffekt hat Telekom gesagt "Oh sorry, du hattest Recht das war nie der Fehler, wir müssen einfach deine Leitung drosseln".

      Nein.

      z.B für die neue DSL Innenhausverkabelung die laut der Telekom der Grund war, wieso es zu Internet abbrüchen im Stunden Takt kam.

      Dafür musste ich die Leitung selber kaufen, die Verlegung selber bezahlen & im Endeffekt hat Telekom gesagt "Oh sorry, du hattest Recht das war nie der Fehler, wir müssen einfach deine Leitung drosseln".

      SLALI

      Nein.

      z.B für die neue DSL Innenhausverkabelung die laut der Telekom der Grund war, wieso es zu Internet abbrüchen im Stunden Takt kam.

      Dafür musste ich die Leitung selber kaufen, die Verlegung selber bezahlen & im Endeffekt hat Telekom gesagt "Oh sorry, du hattest Recht das war nie der Fehler, wir müssen einfach deine Leitung drosseln".

      Ok, davon war aber oben nix zu lesen,

      Daher solltest du dahingehend vielleicht auch dein anschreiben an die Telekom ergänzen.

      Vielleicht ein kleiner Tip.

      vermeide es solche anschreiben in Hilfeforen zu Posten.

      Es löst in der Regel heftige Emotionen bei denen aus die versuchen zu helfen. (Ausgenommen die Popcorn und Eis Fraktion 🤣)

      Das Anschreiben ist so geschrieben das es alle anspricht (außer die Diversen, die hast du vergessen bei der Anrede mit Damen und Herren) und entsprechend fühlen sich auch viele angesprochen (Auch wenn jeder weis das es in Richtung Telekom gehen soll)

      Bei dem Thema kannst du nur versuchen mit der Telekom eine Lösung zu finden oder einen anderen weg zu beschreiten. 

      Und da ich davon ausgehe das die Mindestvertragslaufzeit schon zu ende ist

      und du ja selbst sagst du benötigt es für die Arbeit würde es sich anbieten schnellstmöglich zu einem anderen Anbieter zu wechseln der nicht über diese Kupferleitung ins haus kommt und deine Vorgaben erfüllt. (Da diese Leitung sich vermutlich in absehbarer Zeit nicht verbessern wird)

      Und ja ich fühlte mich zwar nicht angesprochen aber ich gebe es offen zu ich habe seit Jahren keinen Arbeitgeber mehr.

      (Sondern nur Auftraggeber und Kunden, als Selbständiger der hier ab und an mal Lust hat auch Leuten unentgeltlich weiterzuhelfen aber auch das ein oder andere Wissen hier mitnimmt)

      Deswegen immer vorsichtig mit solch pauschalen Behauptungen

      Und das Wissen einiger hier geht teilweise sehr in die Tiefe.

      Ich setzt mich jetzt wieder auf meine Fingen  und bin raus.

      Unlogged in user

      from

    • 11 days ago

      SLALI

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

      Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

      Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

      Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

      1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

      2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

      Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

      Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      SLALI

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

      Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

      Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

      Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

      Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

      Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

      Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


      Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

      Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


      Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

       50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

      Zukünftige Minderung


      Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

      Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

      Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Schick deinen Schriftsatz an deinen Internet-Vertragspartner oder wende dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.

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