Geltendmachung von Schadensersatz und Rückerstattung wegen nicht stabiler Bereitstellung der 100 Mbit/s-Leitung
11 days ago
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.
Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.
Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.
Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:
eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und
eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.
Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.
Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.
Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.
Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.
Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.
Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
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11 days ago
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre. Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer 50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen. Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ). Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.
Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.
Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.
Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:
eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und
eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.
Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.
Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.
Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.
Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.
Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.
Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Regel eins: Fristsetzungen in einer öffentlichen Community sind unwirksam.
Regel zwei: Ping ist nicht Vertragsbestabndteil.
11
from
11 days ago
Es stimmt, dass Ping in den meisten Internetverträgen nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt ist.
Keine Sorge,
das Schreiben ist auch per Post als Einschreiben rausgegangen.
Es stimmt, dass Ping in den meisten Internetverträgen nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt ist. Maßgeblich sind in der Regel die zugesicherten Upload- und Downloadgeschwindigkeiten. Allerdings kann eine dauerhaft erhöhte oder stark schwankende Latenz in Kombination mit Instabilitäten dennoch als Mangel bewertet werden, wenn dadurch die vertragsgemäße Nutzung praktisch unmöglich wird (z. B. bei Videokonferenzen oder Online-Gaming).
Also wenn überhaupt könnte eine Ping Zeit nur innerhalb eines Anbieters garantiert werden. Da das Internet aber aus div. Anbietern besteht,
kann eigentlich niemand irgendwelche Ping Zeiten für irgendwelche Kleinstwebserver im nirgendwo Garantieren.
Ja ist vielleicht etwas übertrieben
Das wäre wie eine Garantierte Fahrzeit mit dem Auto von X nach Y
Da gibt es einfach Engpässe, Umleitungen, Staus und auch welche die sich nicht an Unkosten für eine 5 Spurige Autobahnabfahrt beteiligen wollen.
(Und ab und zu liegt es auch mal am Fahrer oder dem Technischen zustand seines Fahrzeuges)
Und Manchmal ist die Lösung auch die Nutzung einer Mautstraße ( VPN )
Edit: Oder eines Flugzeuges (Star link)
from
11 days ago
@CobraCane Ui war falsch, das ist der Regioanbieter.
from
11 days ago
Na dann kann sich @SLALI ja an den wenden ;-)
Unlogged in user
from
11 days ago
Vorgeschichte :)
Wenn das Gaming nicht läuft müssen halt Fristsetzungen her .
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/ping-spikes-trotz-lan-stabiler-dsl-100-leitung-bitte-um-hilfe/68481e59446d593272f19f0b
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11 days ago
@SLALI
Du musst eine Störung explizit melden
Die Breitbandmessung bitte über diese Webseite durchführen
https://www.breitbandmessung.de
Das Ergebnis bitte dann hier melden:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
Alles andere kommt dann
Ping ist kein Vertragsbruch
Zum Thema Peering findest Du hier Informationen
-Klick-
Gruß Marcel
4
from
11 days ago
War das Team schon vor drei Monaten am Ball. Er schreibt ja selbst die Bandbreite passt, ist nur wieder das Peering Ding, da macht die Störstelle auch nix.
from
11 days ago
@Marcel2605 Regio Anschluss
from
11 days ago
@Marcel2605 Regio Anschluss
alles klar, @*FDGO-Ultra*
danke für die Info
Unlogged in user
from
11 days ago
Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.
Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.
Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.
Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:
eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und
eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.
Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.
Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.
Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.
Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.
Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.
Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Internet erlaubt kein Echtzeitanwendungen, dafür ist es nicht designed.
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11 days ago
Also keine Beeinträchtigung.
Da hat dir die KI einen komischen Text generiert.
In deinem von mir verlinkten Thread wurde festgestellt das alles i.O. ist und Spikes und Ping an anderen Stellen in die Knie geht.
So viel Aufriss für Gaming?
9
from
11 days ago
Ich weiß, dass es für arbeitslose wie euch schwierig ist zu verstehen,
Ich weiß, dass es für arbeitslose wie euch schwierig ist zu verstehen, dass Leute von Zuhause aus ihr Geld verdienen & gelegentlich auch Spaß mit ihren Freunden haben wollen.
Allerdings gibt es sowas tatsächlich und dabei ist die Internetverbindung schon entscheidend.
respektlos @SLALI
wir machen das hier als Hobby
from
11 days ago
ebenfalls respektlos mich als dumm darzustellen, und mir zu sagen mein Problem wäre lächerlich.
erstmal an die eigene nase fassen.
from
11 days ago
ebenfalls respektlos mich als dumm darzustellen, und mir zu sagen mein Problem wäre lächerlich.
erstmal an die eigene nase fassen.
Wen auch immer du damit meinst.
Man kann hier im Forum gezielt Leute ansprechen indem man das @ als Zeichen davor setzt wie zB @SLALI
Unlogged in user
from
11 days ago
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.
Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.
Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.
Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:
eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und
eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.
Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.
Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.
Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.
Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.
Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.
Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Weil du im Gaming nicht weiter kommst?
Jo, finde ich nett. die Bandbreite kommt an, was willst du denn mindern, alles wird dir nach TKG geliefert :)
0
11 days ago
Was hätte ich nur ohne diese hyperintelligenten Bestien hier im Forum gemacht?
Ihr wisst natürlich alle besser, wie mein Anschluss bei mir gerade aussieht.
Kommt die Leitung an?
Aber sicher doch .... lächerlich.
0
10
from
11 days ago
Nein.
z.B für die neue DSL Innenhausverkabelung die laut der Telekom der Grund war, wieso es zu Internet abbrüchen im Stunden Takt kam.
Dafür musste ich die Leitung selber kaufen, die Verlegung selber bezahlen & im Endeffekt hat Telekom gesagt "Oh sorry, du hattest Recht das war nie der Fehler, wir müssen einfach deine Leitung drosseln".
from
11 days ago
Hallo @SLALI,
wenn der Anschluss nicht so läuft, wie gewünscht ist es immer ärgerlich. Aber das ist noch lange kein Grund, seine Kinderstube zu vergessen. Der Hinweis auf unsere Netiquette gab es ja schon.
Halte dich an diese bitte in Zukunft.
Viele Grüße
Heike
from
11 days ago
Nein.
z.B für die neue DSL Innenhausverkabelung die laut der Telekom der Grund war, wieso es zu Internet abbrüchen im Stunden Takt kam.
Dafür musste ich die Leitung selber kaufen, die Verlegung selber bezahlen & im Endeffekt hat Telekom gesagt "Oh sorry, du hattest Recht das war nie der Fehler, wir müssen einfach deine Leitung drosseln".
Ok, davon war aber oben nix zu lesen,
Daher solltest du dahingehend vielleicht auch dein anschreiben an die Telekom ergänzen.
Vielleicht ein kleiner Tip.
vermeide es solche anschreiben in Hilfeforen zu Posten.
Es löst in der Regel heftige Emotionen bei denen aus die versuchen zu helfen. (Ausgenommen die Popcorn und Eis Fraktion 🤣)
Das Anschreiben ist so geschrieben das es alle anspricht (außer die Diversen, die hast du vergessen bei der Anrede mit Damen und Herren) und entsprechend fühlen sich auch viele angesprochen (Auch wenn jeder weis das es in Richtung Telekom gehen soll)
Bei dem Thema kannst du nur versuchen mit der Telekom eine Lösung zu finden oder einen anderen weg zu beschreiten.
Und da ich davon ausgehe das die Mindestvertragslaufzeit schon zu ende ist
und du ja selbst sagst du benötigt es für die Arbeit würde es sich anbieten schnellstmöglich zu einem anderen Anbieter zu wechseln der nicht über diese Kupferleitung ins haus kommt und deine Vorgaben erfüllt. (Da diese Leitung sich vermutlich in absehbarer Zeit nicht verbessern wird)
Und ja ich fühlte mich zwar nicht angesprochen aber ich gebe es offen zu ich habe seit Jahren keinen Arbeitgeber mehr.
(Sondern nur Auftraggeber und Kunden, als Selbständiger der hier ab und an mal Lust hat auch Leuten unentgeltlich weiterzuhelfen aber auch das ein oder andere Wissen hier mitnimmt)
Deswegen immer vorsichtig mit solch pauschalen Behauptungen
Und das Wissen einiger hier geht teilweise sehr in die Tiefe.
Ich setzt mich jetzt wieder auf meine Fingen und bin raus.
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11 days ago
Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.
Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.
Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.
Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.
Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.
Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.
Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.
Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.
Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:
eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und
eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.
Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.
Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.
Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.
Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.
Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.
Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:
Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG
Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.
Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer
50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.
Zukünftige Minderung
Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße
Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Schick deinen Schriftsatz an deinen Internet-Vertragspartner oder wende dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.
In einem öffentlichen Forum bist du damit falsch, weil hier keine rechtswirksamen Erklärungen/ Schriftzsätze /Fristzsetzungen oder dergl. abgegeben werden können.
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