Gelöst

FTTH bestellt - FTTB erhalten

vor einem Monat

Liebe Community, 

ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:


Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers  zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.

Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…

Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.

Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung. 

Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden. 

Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt. 

Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.


Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?

Gruß Nils Tobias

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vor einem Monat

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Hallo @Nils Tobias,

       

      vielen Dank für deine ausführliche Schilderung. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für dich frustrierend ist.

       

      In deinem Fall ist entscheidend, dass der Ausbau der Infrastruktur maßgeblich von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängt. Hier wurde – wie bereits mitgeteilt – ausschließlich einem Ausbau bis ins Gebäude ( FTTB ) zugestimmt. Ein weiterer Ausbau bis in die Wohnung ( FTTH ) ist daher aktuell nicht möglich.

       

      Wir stellen Anschlüsse grundsätzlich auf Basis der vor Ort realisierbaren technischen Gegebenheiten bereit. Auch wenn im Beratungsgespräch möglicherweise FTTH thematisiert wurde, ist letztlich die tatsächlich umsetzbare Ausbauvariante ausschlaggebend. Diese richtet sich nach den örtlichen Voraussetzungen sowie den Vereinbarungen mit der Eigentümerseite.

       

      Ergänzend dazu ist in deiner Auftragsbestätigung die Technologie G.Fast aufgeführt. Diese wird typischerweise bei FTTB eingesetzt, bei dem die Glasfaser bis ins Gebäude geführt wird und die letzte Strecke bis in die Wohnung über bestehende Kupferleitungen erfolgt. Damit entspricht der bereitgestellte Anschluss den technischen Rahmenbedingungen vor Ort.

       

      Aus diesen Gründen können wir hier leider keine Änderung vornehmen.

       

      Viele Grüße

      Svenja 

      Hinweis

      Diese Antwort wurde aus diesem Kommentar erstellt.

      0

    • vor einem Monat

      Gerade mal geschaut bei M-Net und bei 1und1 für meine Wohnadresse - beide schreiben nur von Glasfaser, erwähnen nicht einmal G.Fast, geschweige denn FTTB .

      Obwohl es G.Fast/ FTTB ist wie ich weiß, und wie auch die technischen Werte es belegen.

      0

    • vor einem Monat

      @muc80337_2  Und ich kann mir vorstellen, dass es sehr viele potentielle Kunden nicht wissen, so wie ich es nicht wusste. Deshalb kann man trotzdem eine Meinung zu Glasfaser haben und diese Technologie vollständig bis in seine Wohnung haben wollen. In vielen Fällen wird es sich sicher irgendwann auf dem Bestellweg aufklären; bei mir tat es das leider erst jetzt und damit offensichtlich zu spät.

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      9

      von

      vor einem Monat

      muc80337_2

      Wenn Du definitiv FTTH haben willst, dann kannst Du einen "Mehr Breitband für mich" Anschluss bestellen, der kostet Dich aber viele Tausend bis Zehntausende Euro und auch der erfordert, dass die Glasfaser hoch in die Wohnung gelegt werden darf.

      Nils Tobias

      In vielen Fällen wird es sich sicher irgendwann auf dem Bestellweg aufklären; bei mir tat es das leider erst jetzt und damit offensichtlich zu spät.

      @muc80337_2  Und ich kann mir vorstellen, dass es sehr viele potentielle Kunden nicht wissen, so wie ich es nicht wusste. Deshalb kann man trotzdem eine Meinung zu Glasfaser haben und diese Technologie vollständig bis in seine Wohnung haben wollen. In vielen Fällen wird es sich sicher irgendwann auf dem Bestellweg aufklären; bei mir tat es das leider erst jetzt und damit offensichtlich zu spät.

      Nils Tobias

      In vielen Fällen wird es sich sicher irgendwann auf dem Bestellweg aufklären; bei mir tat es das leider erst jetzt und damit offensichtlich zu spät.

      Gut - das liegt aber schon auch ein wenig an Dir. Zumindest so lange wie Du nicht belegen kannst, dass in der vorvertraglichen Info FTTH drin stand, und aus der Kiste mogelst Du Dich ja ein wenig heraus, gehst darauf nicht wirklich ein.

      Dein Bottleneck ist nicht die Telekom sondern das sind die anderen Bewohner.

      Wenn Du definitiv FTTH haben willst, dann kannst Du einen "Mehr Breitband für mich" Anschluss bestellen, der kostet Dich aber viele Tausend bis Zehntausende Euro und auch der erfordert, dass die Glasfaser hoch in die Wohnung gelegt werden darf.

      Die Telekom will eigentlich ums Verrecken kein FTTB , das macht sie nur aus der blanken Not heraus, weil solche Verhinderer wie bei Dir im Haus den Glasfaserausbau sonst stoppen.

      muc80337_2

      Wenn Du definitiv FTTH haben willst, dann kannst Du einen "Mehr Breitband für mich" Anschluss bestellen, der kostet Dich aber viele Tausend bis Zehntausende Euro und auch der erfordert, dass die Glasfaser hoch in die Wohnung gelegt werden darf.

      @muc80337_2 

      Das Gebäude ist doch bereits mit Glasfaser versorgt. 

      Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb

      Wenn sich die Eigentümer gegen einen Ausbau bis in die Wohnungen entscheiden, hat die Telekom derzeit keine Möglichkeit, sich diesem Entschluss zu widersetzen. 

      von

      vor einem Monat

      Hubert Eder

      Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb

      muc80337_2

      Wenn Du definitiv FTTH haben willst, dann kannst Du einen "Mehr Breitband für mich" Anschluss bestellen, der kostet Dich aber viele Tausend bis Zehntausende Euro und auch der erfordert, dass die Glasfaser hoch in die Wohnung gelegt werden darf.

      Gut - das liegt aber schon auch ein wenig an Dir. Zumindest so lange wie Du nicht belegen kannst, dass in der vorvertraglichen Info FTTH drin stand, und aus der Kiste mogelst Du Dich ja ein wenig heraus, gehst darauf nicht wirklich ein. Dein Bottleneck ist nicht die Telekom sondern das sind die anderen Bewohner. Wenn Du definitiv FTTH haben willst, dann kannst Du einen "Mehr Breitband für mich" Anschluss bestellen, der kostet Dich aber viele Tausend bis Zehntausende Euro und auch der erfordert, dass die Glasfaser hoch in die Wohnung gelegt werden darf. Die Telekom will eigentlich ums Verrecken kein FTTB , das macht sie nur aus der blanken Not heraus, weil solche Verhinderer wie bei Dir im Haus den Glasfaserausbau sonst stoppen.
      muc80337_2

      Wenn Du definitiv FTTH haben willst, dann kannst Du einen "Mehr Breitband für mich" Anschluss bestellen, der kostet Dich aber viele Tausend bis Zehntausende Euro und auch der erfordert, dass die Glasfaser hoch in die Wohnung gelegt werden darf.

      @muc80337_2 

      Das Gebäude ist doch bereits mit Glasfaser versorgt. 

      Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb

      Wenn sich die Eigentümer gegen einen Ausbau bis in die Wohnungen entscheiden, hat die Telekom derzeit keine Möglichkeit, sich diesem Entschluss zu widersetzen. 

      Hubert Eder

      Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb

      @Hubert Eder 

      Das ist aber keine technische Limitierung sondern eher eine aktuelle Telekom Marketingentscheidung die schon heute anders sein könnte ;-)

      0

      von

      vor einem Monat

      @muc80337_2 

      muc80337_2

      Das ist aber keine technische Limitierung sondern eher eine aktuelle Telekom Marketingentscheidung

      Hubert Eder

      Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb

      @muc80337_2  Das Gebäude ist doch bereits mit Glasfaser versorgt.  Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb.  Wenn sich die Eigentümer gegen einen Ausbau bis in die Wohnungen entscheiden, hat die Telekom derzeit keine Möglichkeit, sich diesem Entschluss zu widersetzen. 
      Hubert Eder

      Aber es gibt nur entweder FTTH oder FTTB . Es gibt keinen Mischbetrieb

      @Hubert Eder 

      Das ist aber keine technische Limitierung sondern eher eine aktuelle Telekom Marketingentscheidung die schon heute anders sein könnte ;-)

      muc80337_2

      Das ist aber keine technische Limitierung sondern eher eine aktuelle Telekom Marketingentscheidung

      Nein, das ist schon technisch bedingt, weil sonst das Buchungssystem nicht weiß, ob die Wohnung über FTTH oder FTTB versorgt ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Nils Tobias

      Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir?

      Liebe Community, 

      ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:


      Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers  zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.

      Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…

      Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.

      Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung. 

      Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden. 

      Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt. 

      Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.


      Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?

      Gruß Nils Tobias

      Nils Tobias

      Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir?

      Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren beobachten.

      Der Gesetzgeber ist gewillt, einen Vollausbau mit FTTH vorzuschreiben.

      FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen. 

      Warte mal ab,wie die Änderungen am TKG dann aussehen werden und wann sie veröffentlicht werden.

      Dann kannst du dir ja nochmal die Karten legen und schauen was du machen kannst. 

      Zur Not ruhig mal mit dem Mieterschutzbund oder Verbraucherzentrale den Ball dann aufnehmen. 

      0

      3

      von

      vor einem Monat

      CyberSW

      FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen. 

      Nils Tobias

      Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir?

      Liebe Community, 

      ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:


      Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers  zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.

      Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…

      Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.

      Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung. 

      Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden. 

      Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt. 

      Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.


      Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?

      Gruß Nils Tobias

      Nils Tobias

      Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir?

      Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren beobachten.

      Der Gesetzgeber ist gewillt, einen Vollausbau mit FTTH vorzuschreiben.

      FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen. 

      Warte mal ab,wie die Änderungen am TKG dann aussehen werden und wann sie veröffentlicht werden.

      Dann kannst du dir ja nochmal die Karten legen und schauen was du machen kannst. 

      Zur Not ruhig mal mit dem Mieterschutzbund oder Verbraucherzentrale den Ball dann aufnehmen. 

      CyberSW

      FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen. 

      @CyberSW 

      FTTB ist doch bereits jetzt nur eine Übergangslösung. 

      Ich finde, das wird den Eigentümern nicht deutlich genug gemacht. 

      Wenn der Lebenszyklus der DPU abgelaufen ist, wird es keinen Ersatz dafür geben. 

      Jetzt kann man sich ausrechnen, wie lange die Telekom ihre Hardware verwendet, bis sie sie ausmustert. In dieser Zeit müssen die Eigentümer ein Lösung erbracht haben, wie sie Glasfaser in die Wohnungen bringen, sonst werden die Wohnungen in der Zukunft nicht mehr mit Internet versorgt. 

      von

      vor einem Monat

      Hubert Eder

      Wenn der Lebenszyklus der DPU abgelaufen ist, wird es keinen Ersatz dafür geben. 

      CyberSW

      FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen. 

      Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren beobachten. Der Gesetzgeber ist gewillt, einen Vollausbau mit FTTH vorzuschreiben. FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen.  Warte mal ab,wie die Änderungen am TKG dann aussehen werden und wann sie veröffentlicht werden. Dann kannst du dir ja nochmal die Karten legen und schauen was du machen kannst.  Zur Not ruhig mal mit dem Mieterschutzbund oder Verbraucherzentrale den Ball dann aufnehmen. 
      CyberSW

      FTTB darf dann nur als Übergangslösung eingesetzt werden, mit einer Verpflichtung für den Eigentümer/Vermieter binnen 2 Jahren den Innenausbau vorzunehmen. 

      @CyberSW 

      FTTB ist doch bereits jetzt nur eine Übergangslösung. 

      Ich finde, das wird den Eigentümern nicht deutlich genug gemacht. 

      Wenn der Lebenszyklus der DPU abgelaufen ist, wird es keinen Ersatz dafür geben. 

      Jetzt kann man sich ausrechnen, wie lange die Telekom ihre Hardware verwendet, bis sie sie ausmustert. In dieser Zeit müssen die Eigentümer ein Lösung erbracht haben, wie sie Glasfaser in die Wohnungen bringen, sonst werden die Wohnungen in der Zukunft nicht mehr mit Internet versorgt. 

      Hubert Eder

      Wenn der Lebenszyklus der DPU abgelaufen ist, wird es keinen Ersatz dafür geben. 

      Wer weiß welche Abschreibungszeit da genommen wird - im schlimmsten Fall muss das Ding 10 Jahre da hängen. 

      0

      von

      vor einem Monat

      @CyberSW 

      Es sind so um die zehn Jahre, die die Telekom ihre Hardware nutzt, dann wird sie ausgemustert. 

      Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Hauseigentümer einen Weg für FTTH gebaut haben. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      @CyberSW Danke für den interessanten Hinweis.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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