Gelöst
Festnetzvertrag zum 01.02.2021 gekündigt; muss ich den geleasten Speedport W 921V zurückschicken? Wenn ja, an welche Adresse?
vor 4 Jahren
Hallo,
ich habe meinen Festnetzanschluss zum 01.02.2021 gekündigt. Die Umstellung auf einen anderen Anbieter ist vollzogen. Was muss ich mit dem geliehenen Speedport W 921V machen? Soll ich ihn zurückschicken? Wenn ja, an welche Adresse. Oder soll ich das in die Jahre gekommene Teil fachgerecht entsorgen?
Mfg Paul Winterer
242
3
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
228
0
1
Gelöst
vor 5 Jahren
1102
0
4
Gelöst
1318
0
11
Gelöst
vor 5 Jahren
561
0
4
vor einem Jahr
153
0
5
vor 4 Jahren
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Bill Gehts
Der gemieteten Speedport muß separat gekündigt werden. Mit der Kündigungsbestätigung bekommt man einen Retourenschein.
Genau anders herum: Du druckst dir den Retoureschein aus, damit geht eine Meldung zum Vertrieb und sobald das Gerät im Lager angekommen ist, wird das Gerät automatsch gekündigt und jetzt gibt´s Bestätigung dafür!
schöne Grüsse
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @SpeedportW921V
hier kannst du das Gerät kündigen.
https://retoure.telekom-dienste.de/miete/
Evtl. wird dir dann selbstentsorgung angeboten oder du kannst den Retouranschein erstellen.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von