Gelöst

Festnetzvertrag zum 01.02.2021 gekündigt; muss ich den geleasten Speedport W 921V zurückschicken? Wenn ja, an welche Adresse?

vor 4 Jahren

Hallo,

ich habe meinen Festnetzanschluss zum 01.02.2021 gekündigt. Die Umstellung auf einen anderen Anbieter ist vollzogen. Was muss ich mit dem geliehenen Speedport W 921V machen? Soll ich ihn zurückschicken? Wenn ja, an welche Adresse. Oder soll ich das in die Jahre gekommene Teil fachgerecht entsorgen?

Mfg Paul Winterer

 

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    • vor 4 Jahren

      Der gemieteten Speedport muß separat gekündigt werden. Mit der Kündigungsbestätigung bekommt man einen Retourenschein.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Bill Gehts 

       

      Bill Gehts

      Der gemieteten Speedport muß separat gekündigt werden. Mit der Kündigungsbestätigung bekommt man einen Retourenschein.

      Der gemieteten Speedport muß separat gekündigt werden. Mit der Kündigungsbestätigung bekommt man einen Retourenschein.
      Bill Gehts
      Der gemieteten Speedport muß separat gekündigt werden. Mit der Kündigungsbestätigung bekommt man einen Retourenschein.

      Genau anders herum: Du druckst dir den Retoureschein aus, damit geht eine Meldung zum Vertrieb und sobald das Gerät im Lager angekommen ist, wird das Gerät automatsch gekündigt und jetzt gibt´s Bestätigung dafür!

       

      schöne Grüsse

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @SpeedportW921V 

       

      hier kannst du das Gerät kündigen.

      https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

       

      Evtl. wird dir dann selbstentsorgung angeboten oder du kannst den Retouranschein erstellen.

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      Uneingeloggter Nutzer

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