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Festnetzvertrag läuft im April aus, möchte keine automatische Verlängerung sondern Kündigung zum 01.09.2020. Ist das möglich?
5 years ago
Hallo,
bei uns werden zur Zeit von einem anderem Telefonanbieter Glasfaserkabel verlegt und voraussichtlich zum Sommer werden die ersten Anschlüsse freigeschalten.
Um die Freischaltgebühren nicht bezahlen zu müssen, soll vorher ein Vertrag abgeschlossen werden. Ich habe noch abgewartet und gehofft, dass die Telekom auch Glasfasertarife bei uns anbietet aber bisher habe ich noch nichts gehört.
Und nun läuft mein Vertrag im April aus. Ich müsste ihn nun kündigen damit er nicht automatisch um 12 Monate verlängert wird.
Möchte ihn aber eigentlich noch nicht kündigen, sondern bis ca. Ende August noch bestehen lassen. Ist das so möglich?
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5 years ago
@ne278 ja, das ist möglich. Einfach eine Kündigung schreiben zum 01.09.2020 und nicht wie üblich zum "nächstmöglichen Zeitpunkt " o.ä.
Vg
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5 years ago
@Strausenmaker : Ja prima, dann werde ich das so machen. Lieben Dank für die schnelle Antwort.
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5 years ago
@ne278
Möglich ist es, die Kündigung muss aber vor Ende der Kündigungsfrist eingegangen sein.
Am Besten lässt du den unbekannten neuen Anbieter kündigen.
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5 years ago
@Mächschen
möglich, oder auch nicht.
Die Antwort steht ja noch aus.
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5 years ago
@Mächschen:
Ja, Glasfaser soll bis ins Haus gelegt werden.
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5 years ago
Hier wurden bereits viele mögliche Lösungsansätze genannt.
Haben Sie sich für einen entschieden oder wird noch Unterstützung benötigt?
Mit freundlichen Grüßen
Luca Br.
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5 years ago
@ne278
Wenn Du auf 31.8. kündigst und innogy ist noch nicht so weit, dann hast Du ein Problem.
Eine "gleitende" Kündigung gibt es nicht.
Und eine Kündigung später als einen Monat vor Laufzeitende im April bedeutet Laufzeit bis April 2021.
Ich würde womöglich dieser Tage einen Anbieterwechsel zu congstar beauftragen - und zwar die monatlich kündbare Tarifvariante wählen. Dann ist es auch nicht so kritisch wenn der innogy nicht wie geplant zu Potte kommen sollte. Und vielleicht hat die Telekom bis dahin ein Produkt basierend auf dem innogy-Ausbau, welches sie Dir anbieten kann.
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5 years ago
Ich muss hier @muc80337_2 abolut zustimmen.
Falls sich die Bereitstellung verzögert - und sei es nur wegen fehlender Dokumentation - sitzt @ne278 ohne Telefon und Internet da.
Ich würde den neuen Anbieter fragen, ob er ein "Wechsler-Angebot" hat. Oft übenehmen die neuen Anbieter 3 oder 6 Monate Grundgebühr bei Neuanschlüssen.
Eine Überlappung von 2 bis 3 Monaten ist auch keine schlechte Idee, so hat der neue Anbieter Zeit, mögliche Fehler zu beseitigen und der Kunde hat trotzdem noch T+I.
Dann kann der Anschluss ggf. auch während des Urlaubs freigeschaltet werden. Stört dann nicht.
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5 years ago
Warum so umständlich mit Congstar?
Einfach wie allgemein üblich nen Anbieterwechselaufftrag machen. Dann muss man keinen Handstand machen mit 2-3 mal Wechseln zu unterschiedlichen Anbietern.
Wichtig ist halt, dass jetzt schon beim neuen Anbieter ein Auftrag erteilt wird (also mehr als 1 Monat vor Kündiguungsfrist).
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5 years ago
@CobraCane
wenn der neue Anbiter noch mitten im Ausbau ist nimmt der aber keinen Vertrag an und stimmt auch noch keinen Wechseltermin ab.
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5 years ago
Um die Freischaltgebühren nicht bezahlen zu müssen, soll vorher ein Vertrag abgeschlossen werden.
Um die Freischaltgebühren nicht bezahlen zu müssen, soll vorher ein Vertrag abgeschlossen werden.
@der_Lutz
Das hat er geschrieben, daher hört sich das für mich so an wie wenn man schon einen Auftrag erteilen kann.
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from
5 years ago
CobraCane Das hat er geschrieben, daher hört sich das für mich so an wie wenn man schon einen Auftrag erteilen kann. Das hat er geschrieben, daher hört sich das für mich so an wie wenn man schon einen Auftrag erteilen kann. CobraCane Das hat er geschrieben, daher hört sich das für mich so an wie wenn man schon einen Auftrag erteilen kann. Da dürfte es sich um - im übertragenen Sinn - die Gebühr für den " APL " handeln (heißt bei FTTH dann HÜP). Damit hast Du aber noch keinen Internettarif beauftragt und kannst auch noch keinen Anbieterwechsel beauftragen.
Das hat er geschrieben, daher hört sich das für mich so an wie wenn man schon einen Auftrag erteilen kann.
Das hat er geschrieben, daher hört sich das für mich so an wie wenn man schon einen Auftrag erteilen kann.
Da dürfte es sich um - im übertragenen Sinn - die Gebühr für den " APL " handeln (heißt bei FTTH dann HÜP). Damit hast Du aber noch keinen Internettarif beauftragt und kannst auch noch keinen Anbieterwechsel beauftragen.
Das wissen wir alle nicht was damit gemeint ist, könnte auch ein richtiger Auftrag sein für einen Tarif (wäre meine Interpretation). Das ist jetzt natürlich Spekulation von beiden Seiten.
@ne278 könnte sich aber auch einfach an den neuen Anbieter wenden und fragen ob das machbar ist mit dem Anbieterwechselauftrag.
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5 years ago
Das wissen wir alle nicht was damit gemeint ist,
Das wissen wir alle nicht was damit gemeint ist,
Richtig. Aber zu 99% dürfte es die Variante sein, die ich genannt habe. Wer sich bereits früh bindet, sich einen Anschluss legen zu lassen und sich verpflichtet, anschließend einen Tarif zu nehmen, dem kommt man bei der Anschlussgebühr entgegen.
Es ist übrigens nicht sicher, dass ein solches von mir postuliertes "Early Bird" Angebot auch gilt, wenn man einen Telekom-Tarif wählt.
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5 years ago
Ich kenne jetzt Innogy nicht aber wir hatten hier aktuell nen Glasfaserausbau von Vodafone und da wurden gleich von vorneherein auch die Tarife beantragt die der Kunde möchte. Kann also auch so möglich sein.
Lassen wir uns einfach überraschen was Innogy zu @ne278 sagt
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