Festnetz kündigen

vor 4 Jahren

Hallo,

ich hatte bereits letztes Jahr meinen Festnetzvertrag gekündigt. Leider bucht die Telekom noch munter ab. Erreichen kann ich niemanden. Im Servicecenter sehe ich nur meinen Mobilfunkvertrag...und ja sie buchen fürs Festnetz und Mobil ab.

Ich werde der Telekom jetzt die Abbucherlaubnis entziehen. Vielleicht nimmt dann ja jemand Kontakt auf. Wohne und Nutze seit Juni 2020 nicht mehr an diesem Festnetzanschluss und es wir immer weiter abgebucht. Eine Gewisse Kündigungsfrist verstehe ich ja aber das ist etwas lang.

 

MFG

 

Jörg

325

7

  • vor 4 Jahren

    Jörg14

    Hallo, ich hatte bereits letztes Jahr meinen Festnetzvertrag gekündigt. Leider bucht die Telekom noch munter ab. Erreichen kann ich niemanden. Im Servicecenter sehe ich nur meinen Mobilfunkvertrag...und ja sie buchen fürs Festnetz und Mobil ab. Ich werde der Telekom jetzt die Abbucherlaubnis entziehen. Vielleicht nimmt dann ja jemand Kontakt auf. Wohne und Nutze seit Juni 2020 nicht mehr an diesem Festnetzanschluss und es wir immer weiter abgebucht. Eine Gewisse Kündigungsfrist verstehe ich ja aber das ist etwas lang.

    Hallo,

    ich hatte bereits letztes Jahr meinen Festnetzvertrag gekündigt. Leider bucht die Telekom noch munter ab. Erreichen kann ich niemanden. Im Servicecenter sehe ich nur meinen Mobilfunkvertrag...und ja sie buchen fürs Festnetz und Mobil ab.

    Ich werde der Telekom jetzt die Abbucherlaubnis entziehen. Vielleicht nimmt dann ja jemand Kontakt auf. Wohne und Nutze seit Juni 2020 nicht mehr an diesem Festnetzanschluss und es wir immer weiter abgebucht. Eine Gewisse Kündigungsfrist verstehe ich ja aber das ist etwas lang.

    Jörg14

    Hallo,

    ich hatte bereits letztes Jahr meinen Festnetzvertrag gekündigt. Leider bucht die Telekom noch munter ab. Erreichen kann ich niemanden. Im Servicecenter sehe ich nur meinen Mobilfunkvertrag...und ja sie buchen fürs Festnetz und Mobil ab.

    Ich werde der Telekom jetzt die Abbucherlaubnis entziehen. Vielleicht nimmt dann ja jemand Kontakt auf. Wohne und Nutze seit Juni 2020 nicht mehr an diesem Festnetzanschluss und es wir immer weiter abgebucht. Eine Gewisse Kündigungsfrist verstehe ich ja aber das ist etwas lang.


    Zu wann hast du denn die Kündigungsbestätigung erhalten?

    Sind evtl noch Router oder so nicht zurückgeschickt worden, die weiter berechnet werden?

     

    Und ja, wenn du die Abbucherlaubnis entziehst bzw die Lastschriften zurückholst wird die Telekom mit dir Kontakt aufnehmen, in Form einer Mahnung.....sinnvoller wäre es nochmal unter 08003301000 anzurufen oder es über www.telekom.de/kontakt zu versuchen.

     

    vg

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Vielleicht nochmals die Frage:

    Was stand denn in der Kündigungsbestätigung zu wann sie greift?

     

    Wenn du nicht mehr dort wohnst warum hast du keinen Umzug gemeldet?


    Wenn es dumm läuft gehen alle Rechnungen und auch die Mahnungen an deine alte Adresse und du bekommst dann irgendwann Post vom Inkasso wenn du meinst die Zahlungen zurückgehen zu lassen.

     

    Wenn du einfach nur gekündigt hast ist es noch gut möglich dass der Vertrag noch Restlaufzeit hat.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Jörg14

    Außerdem ist rechtlich zuerst eine Zahlungserinnerung zu stellen, danach eine Mahnung

    Außerdem ist rechtlich zuerst eine Zahlungserinnerung zu stellen, danach eine Mahnung

    Jörg14

    Außerdem ist rechtlich zuerst eine Zahlungserinnerung zu stellen, danach eine Mahnung


    Das stimmt nicht, mit überschreiten der Fälligkeit bist du im Verzug und kannst sofort kostenpflichtig gemahnt werden.

    Bei einer Rückbuchung durch dich wäre wohl auch keine Mahnung nötig sondern könnte direkt das Inkasso beauftragt werden, du hast ja durch deine Rückbuchung deutlich gemacht, dass du diese Rechnung nicht zahlen willst.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Jörg14

    . . . . . Außerdem ist rechtlich zuerst eine Zahlungserinnerung zu stellen, danach eine Mahnung

    . . . . . Außerdem ist rechtlich zuerst eine Zahlungserinnerung zu stellen, danach eine Mahnung

     

    Jörg14

    . . . . . Außerdem ist rechtlich zuerst eine Zahlungserinnerung zu stellen, danach eine Mahnung

     


    Und die geht dann an deine Alte Adresse, an der sich ja anscheinend auch der beanstandete Anschluss befindet ?

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Jörg14,

    das auf der Kündigungsbestätigung kommunizierte (und korrekte) Datum liegt in (naher) Zukunft.
    Die Berechnung ist daher gerechtfertigt.
    Konntest du die Bestätigung zwischenzeitlich einsehen?

    Viele Grüße
    Marcel M.

    0

Uneingeloggter Nutzer

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