Falschberatung bei Vertragsabschluss: Bereitstellungsgebühr trotz gegenteiliger Zusage (Auszubildender)

vor einer Stunde

Hallo liebe Telekom-Community,

ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, mache aktuell eine Ausbildung und habe daher ein sehr knappes Budget. Als ich meinen Internetvertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde mir explizit zugesichert, dass die Bereitstellungsgebühr (Einrichtungsgebühr) entfällt, da ich Azubi bin.

Der Berater am Telefon meinte zu mir, ich müsse mir nur die MeinMagenta App herunterladen, dann würde diese Gebühr für mich wegfallen. Von einer zwingenden Router-Miete oder einem Router-Abo wurde in diesem Gespräch absolut nichts erwähnt. Ich besitze meinen eigenen Router und wollte keinen zusätzlichen mieten.

Jetzt habe ich meine erste Rechnung erhalten und die volle Gebühr wurde mir trotzdem berechnet. Ein anderer Mitarbeiter meinte im Nachhinein am Telefon zu mir, der Trick mit der App würde nur bei einem Router-Abo funktionieren - eine Information, die mir beim Abschluss verschwiegen wurde.

Als Auszubildender schmerzt so eine unerwartete Rechnung sehr, besonders weil ich mich auf die Aussage des Telekom-Mitarbeiters verlassen habe.

Ich bitte das Telekom-Hilfe-Team hier im Forum, sich meinen Fall anzusehen und mir hier kulanterweise entgegenzukommen (z.B. durch eine entsprechende Gutschrift), da ich hier klar falsch beraten wurde.

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

Viele Grüße

Lukas Dowidat

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von

Gelöschter Nutzer

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0

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    • vor einer Stunde

      Es zählt, was auf der Auftragsbestätigung steht 

      Und du hast nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Jetzt ist es zu spät 

      Und die Bereitstellung fällt immer an bei Neuvertrag und Umzug 

      3

      von

      vor einer Stunde

      Danke für den Hinweis. Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss, bei der mir versichert wurde, dass die Gebühr entfällt. Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.

      0

      von

      vor einer Stunde

      Lukashiu

      Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.

      Danke für den Hinweis. Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss, bei der mir versichert wurde, dass die Gebühr entfällt. Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.

      Lukashiu

      Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.

      Kannst du. 

      Du hast die Auftragsbestätigung so hingenommen 

      Nimm es als Lehrgeld für die Zukunft 

      von

      vor einer Stunde

      Lukashiu

      Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss

      Danke für den Hinweis. Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss, bei der mir versichert wurde, dass die Gebühr entfällt. Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.

      Lukashiu

      Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss

      Und genau um Fehler zu vermeiden gibt es das was auf dem Papier steht.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Lukashiu
      Hallo liebe Telekom-Community, ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, mache aktuell eine Ausbildung und habe daher ein sehr knappes Budget. Als ich meinen Internetvertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde mir explizit zugesichert, dass die Bereitstellungsgebühr (Einrichtungsgebühr) entfällt, da ich Azubi bin. Der Berater am Telefon meinte zu mir, ich müsse mir nur die MeinMagenta App herunterladen, dann würde diese Gebühr für mich wegfallen. Von einer zwingenden Router-Miete oder einem Router-Abo wurde in diesem Gespräch absolut nichts erwähnt. Ich besitze meinen eigenen Router und wollte keinen zusätzlichen mieten. Jetzt habe ich meine erste Rechnung erhalten und die volle Gebühr wurde mir trotzdem berechnet. Ein anderer Mitarbeiter meinte im Nachhinein am Telefon zu mir, der Trick mit der App würde nur bei einem Router-Abo funktionieren - eine Information, die mir beim Abschluss verschwiegen wurde. Als Auszubildender schmerzt so eine unerwartete Rechnung sehr, besonders weil ich mich auf die Aussage des Telekom-Mitarbeiters verlassen habe. Ich bitte das Telekom-Hilfe-Team hier im Forum, sich meinen Fall anzusehen und mir hier kulanterweise entgegenzukommen (z.B. durch eine entsprechende Gutschrift), da ich hier klar falsch beraten wurde. Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung! Viele Grüße Lukas Dowidat

      Hallo liebe Telekom-Community,

      ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, mache aktuell eine Ausbildung und habe daher ein sehr knappes Budget. Als ich meinen Internetvertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde mir explizit zugesichert, dass die Bereitstellungsgebühr (Einrichtungsgebühr) entfällt, da ich Azubi bin.

      Der Berater am Telefon meinte zu mir, ich müsse mir nur die MeinMagenta App herunterladen, dann würde diese Gebühr für mich wegfallen. Von einer zwingenden Router-Miete oder einem Router-Abo wurde in diesem Gespräch absolut nichts erwähnt. Ich besitze meinen eigenen Router und wollte keinen zusätzlichen mieten.

      Jetzt habe ich meine erste Rechnung erhalten und die volle Gebühr wurde mir trotzdem berechnet. Ein anderer Mitarbeiter meinte im Nachhinein am Telefon zu mir, der Trick mit der App würde nur bei einem Router-Abo funktionieren - eine Information, die mir beim Abschluss verschwiegen wurde.

      Als Auszubildender schmerzt so eine unerwartete Rechnung sehr, besonders weil ich mich auf die Aussage des Telekom-Mitarbeiters verlassen habe.

      Ich bitte das Telekom-Hilfe-Team hier im Forum, sich meinen Fall anzusehen und mir hier kulanterweise entgegenzukommen (z.B. durch eine entsprechende Gutschrift), da ich hier klar falsch beraten wurde.

      Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

      Viele Grüße

      Lukas Dowidat

      Lukashiu

      Hallo liebe Telekom-Community,

      ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, mache aktuell eine Ausbildung und habe daher ein sehr knappes Budget. Als ich meinen Internetvertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde mir explizit zugesichert, dass die Bereitstellungsgebühr (Einrichtungsgebühr) entfällt, da ich Azubi bin.

      Der Berater am Telefon meinte zu mir, ich müsse mir nur die MeinMagenta App herunterladen, dann würde diese Gebühr für mich wegfallen. Von einer zwingenden Router-Miete oder einem Router-Abo wurde in diesem Gespräch absolut nichts erwähnt. Ich besitze meinen eigenen Router und wollte keinen zusätzlichen mieten.

      Jetzt habe ich meine erste Rechnung erhalten und die volle Gebühr wurde mir trotzdem berechnet. Ein anderer Mitarbeiter meinte im Nachhinein am Telefon zu mir, der Trick mit der App würde nur bei einem Router-Abo funktionieren - eine Information, die mir beim Abschluss verschwiegen wurde.

      Als Auszubildender schmerzt so eine unerwartete Rechnung sehr, besonders weil ich mich auf die Aussage des Telekom-Mitarbeiters verlassen habe.

      Ich bitte das Telekom-Hilfe-Team hier im Forum, sich meinen Fall anzusehen und mir hier kulanterweise entgegenzukommen (z.B. durch eine entsprechende Gutschrift), da ich hier klar falsch beraten wurde.

      Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

      Viele Grüße

      Lukas Dowidat

      Die letztendlich Kosten standen in der AB, das ist bindend, sonst nichts. 

      Hättest Du den keinen Vertrag angeschlossen wenn nie die Rede vom Wegfall der Anschlussgebühr gewesen wäre?

      4

      von

      vor einer Stunde

      Lukashiu

      Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.

      Genau so ist es: Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.

      Lukashiu

      Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.

      Auch online wäre das gleiche 

      Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen 

      0

      von

      vor einer Stunde

      Marcel2605

      Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen 

      Lukashiu

      Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.

      Genau so ist es: Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.

      Lukashiu

      Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.

      Auch online wäre das gleiche 

      Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen 

      Marcel2605

      Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen 

      Bist du dir sicher?

      Wünschen würde ich es mir auch.

      sG

      von

      vor 43 Minuten

      Ja, weil immer der gleiche Spruch dazu heruntergeleiert wird. Eine genaue rechtliche Einordnung findet ja nicht statt, auch besonders seitens des Team nicht.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 48 Minuten

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Gibt es Abweichungen zu den Vorvertraglichen Informationen dazu in der Auftragsbestätigung? Dann hätte diese Auftragsbestätigung nur den Status eines wiederholten Angebotes.

      Ein Vertrag basiert auf den korrespondierenden Willenserklärungen. Die des Kunden liegt hier nicht wirksam vor.

      0

      9

      von

      vor 43 Minuten

      fdi

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Gibt es Abweichungen zu den Vorvertraglichen Informationen dazu in der Auftragsbestätigung? Dann hätte diese Auftragsbestätigung nur den Status eines wiederholten Angebotes.

      Ein Vertrag basiert auf den korrespondierenden Willenserklärungen. Die des Kunden liegt hier nicht wirksam vor.

      fdi

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      von

      vor 42 Minuten

      CobraCane

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      fdi

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Gibt es Abweichungen zu den Vorvertraglichen Informationen dazu in der Auftragsbestätigung? Dann hätte diese Auftragsbestätigung nur den Status eines wiederholten Angebotes.

      Ein Vertrag basiert auf den korrespondierenden Willenserklärungen. Die des Kunden liegt hier nicht wirksam vor.

      fdi

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      CobraCane

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      So ist es 👍

      0

      von

      vor 39 Minuten

      CobraCane

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      fdi

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Gibt es Abweichungen zu den Vorvertraglichen Informationen dazu in der Auftragsbestätigung? Dann hätte diese Auftragsbestätigung nur den Status eines wiederholten Angebotes.

      Ein Vertrag basiert auf den korrespondierenden Willenserklärungen. Die des Kunden liegt hier nicht wirksam vor.

      fdi

      Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      CobraCane

      Es reicht wenn sie vor Abschluss zugestellt wird und bestätig wird dass man sie bekommen hat.

      Nein. genau das ist falsch.

      Auch für dich nochmals die Ausführungen der Bundesnetzagentur: 

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