Falschberatung bei Vertragsabschluss: Bereitstellungsgebühr trotz gegenteiliger Zusage (Auszubildender)
vor 2 Stunden
Hallo liebe Telekom-Community,
ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, mache aktuell eine Ausbildung und habe daher ein sehr knappes Budget. Als ich meinen Internetvertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde mir explizit zugesichert, dass die Bereitstellungsgebühr (Einrichtungsgebühr) entfällt, da ich Azubi bin.
Der Berater am Telefon meinte zu mir, ich müsse mir nur die MeinMagenta App herunterladen, dann würde diese Gebühr für mich wegfallen. Von einer zwingenden Router-Miete oder einem Router-Abo wurde in diesem Gespräch absolut nichts erwähnt. Ich besitze meinen eigenen Router und wollte keinen zusätzlichen mieten.
Jetzt habe ich meine erste Rechnung erhalten und die volle Gebühr wurde mir trotzdem berechnet. Ein anderer Mitarbeiter meinte im Nachhinein am Telefon zu mir, der Trick mit der App würde nur bei einem Router-Abo funktionieren - eine Information, die mir beim Abschluss verschwiegen wurde.
Als Auszubildender schmerzt so eine unerwartete Rechnung sehr, besonders weil ich mich auf die Aussage des Telekom-Mitarbeiters verlassen habe.
Ich bitte das Telekom-Hilfe-Team hier im Forum, sich meinen Fall anzusehen und mir hier kulanterweise entgegenzukommen (z.B. durch eine entsprechende Gutschrift), da ich hier klar falsch beraten wurde.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Viele Grüße
Lukas Dowidat
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vor 2 Stunden
Es zählt, was auf der Auftragsbestätigung steht
Und du hast nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Jetzt ist es zu spät
Und die Bereitstellung fällt immer an bei Neuvertrag und Umzug
3
von
vor 2 Stunden
Danke für den Hinweis. Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss, bei der mir versichert wurde, dass die Gebühr entfällt. Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.
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von
vor 2 Stunden
Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.
Danke für den Hinweis. Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss, bei der mir versichert wurde, dass die Gebühr entfällt. Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.
Kannst du.
Du hast die Auftragsbestätigung so hingenommen
Nimm es als Lehrgeld für die Zukunft
von
vor 2 Stunden
Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss
Danke für den Hinweis. Mir ist bewusst, was auf dem Papier steht. Es geht hier allerdings um eine fehlerhafte Beratung durch den Kundenservice beim Telefonabschluss, bei der mir versichert wurde, dass die Gebühr entfällt. Ich warte hierzu auf eine Rückmeldung und Überprüfung durch das Telekom Hilfe Team.
Und genau um Fehler zu vermeiden gibt es das was auf dem Papier steht.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Hallo liebe Telekom-Community,
ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, mache aktuell eine Ausbildung und habe daher ein sehr knappes Budget. Als ich meinen Internetvertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde mir explizit zugesichert, dass die Bereitstellungsgebühr (Einrichtungsgebühr) entfällt, da ich Azubi bin.
Der Berater am Telefon meinte zu mir, ich müsse mir nur die MeinMagenta App herunterladen, dann würde diese Gebühr für mich wegfallen. Von einer zwingenden Router-Miete oder einem Router-Abo wurde in diesem Gespräch absolut nichts erwähnt. Ich besitze meinen eigenen Router und wollte keinen zusätzlichen mieten.
Jetzt habe ich meine erste Rechnung erhalten und die volle Gebühr wurde mir trotzdem berechnet. Ein anderer Mitarbeiter meinte im Nachhinein am Telefon zu mir, der Trick mit der App würde nur bei einem Router-Abo funktionieren - eine Information, die mir beim Abschluss verschwiegen wurde.
Als Auszubildender schmerzt so eine unerwartete Rechnung sehr, besonders weil ich mich auf die Aussage des Telekom-Mitarbeiters verlassen habe.
Ich bitte das Telekom-Hilfe-Team hier im Forum, sich meinen Fall anzusehen und mir hier kulanterweise entgegenzukommen (z.B. durch eine entsprechende Gutschrift), da ich hier klar falsch beraten wurde.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Viele Grüße
Lukas Dowidat
Die letztendlich Kosten standen in der AB, das ist bindend, sonst nichts.
Hättest Du den keinen Vertrag angeschlossen wenn nie die Rede vom Wegfall der Anschlussgebühr gewesen wäre?
4
von
vor 2 Stunden
Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.
Genau so ist es: Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.
Auch online wäre das gleiche
Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen
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von
vor 2 Stunden
Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen
Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.
Genau so ist es: Nein, ich hätte den Vertrag zu diesen Konditionen telefonisch so nicht abgeschlossen, wenn mir nicht ausdrücklich versichert worden wäre, dass die Gebühr über die App entfällt. Genau deshalb liegt hier ja eine Falschberatung vor. Ich warte jetzt einfach auf eine offizielle Rückmeldung vom Telekom-Hilfe-Team.
Auch online wäre das gleiche
Das Team wird dir auch auf die Auftragsbestätigung verweisen
Bist du dir sicher?
Wünschen würde ich es mir auch.
sG
von
vor 2 Stunden
Ja, weil immer der gleiche Spruch dazu heruntergeleiert wird. Eine genaue rechtliche Einordnung findet ja nicht statt, auch besonders seitens des Team nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Was stand denn in den Vorvertraglichen Informationen, die du bekommen haben musst? Hast du diese in Textform angenommen? Das wäre bei einem Angebot am Telefon verpflichtend, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann.
Gibt es Abweichungen zu den Vorvertraglichen Informationen dazu in der Auftragsbestätigung? Dann hätte diese Auftragsbestätigung nur den Status eines wiederholten Angebotes.
Ein Vertrag basiert auf den korrespondierenden Willenserklärungen. Die des Kunden liegt hier nicht wirksam vor.
0
18
von
vor einer Stunde
Wenn nicht in Textform genehmigt wird, dann kann überhaupt kein Vertrag zustande kommen.
@fdi
Selbstverständlich.
Dafür gibt es die anschließende Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung
0
von
vor 56 Minuten
Noch mal ein Link zur Konkretisierung:
https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/probleme-festnetz-handy-internet/vertraege-fuer-telefon-handy-internet-das-sind-ihre-rechte
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__54.html
0
von
vor 51 Minuten
Hier mal die Erläuterung wenn ich folgenden Prompt absetze in dem es um den §54 TKG geht:
Was genau bedeutet diese Aussage im TKG - muss die VVI zwingend in Textform genehmigt werden oder nur wenn sie erst nach Vertragsabschluss zugestellt wird:
Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu.
Die Genehmigung in Textform ist nur im Ausnahmefall nötig, nämlich wenn die Vertragszusammenfassung erst nach Vertragsschluss kommt. Satz 4 bezieht sich direkt auf Satz 3 und gilt nicht allgemein.
Kleine Begriffsklärung vorab: Die Regel betrifft die Vertragszusammenfassung (VZF) nach § 54 Abs. 3 TKG , nicht die vorvertraglichen Informationen (VVI) nach Abs. 1 und 2. Für die VVI gibt es keine Genehmigungspflicht. Sie müssen nur auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden.
Regelfall (Satz 1): Der Anbieter muss die VZF zur Verfügung stellen, bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt. Passiert das, kommt der Vertrag ganz normal durch Angebot und Annahme zustande. Eine zusätzliche Genehmigung ist nicht nötig.
Ausnahmefall (Sätze 3 bis 5): Wenn das vorherige Zusenden aus objektiven technischen Gründen nicht geht, darf die VZF unverzüglich nach Vertragsschluss nachgereicht werden. Dann gilt:
Praktischer Hauptanwendungsfall: Telefonverkauf. Auch die Bundesnetzagentur fasst es so zusammen: Am Telefon geschlossene Verträge werden erst wirksam, wenn der Kunde die Zusammenfassung unverzüglich nach Vertragsschluss erhält und den Vertrag danach in Textform genehmigt. Ob ein Telefonat überhaupt ein „objektiver technischer Grund“ ist, wird übrigens kritisch diskutiert. Man könnte die VZF ja oft während des Gesprächs per E-Mail schicken. In der Praxis wird es aber so gehandhabt.
Zwei Anschlussfragen, die sich daraus ergeben:
Hinweis: Ich bin kein Anwalt. Das ist die gängige Lesart des Wortlauts, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sources:
Das erklärt es vielleicht besser als es ich als Rechts-Laie machen könnte, ich kann nur so viel sagen:
Als das neue TKG rauskam wurden wir mehrfach geschult was das betrifft und wäre das wichtig gewesen mit der Textform dann wären wir auch entsprechend darauf hingewiesen worden.
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Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
von