Erstattung nach Störung
vor einem Jahr
Hallo, wir hatten eine Störung im September und vom 13.10. bis 04.12. Was muss ich tun um eine Erstattung zu bekommen?
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vor einem Jahr
Grüße @Heme2
Was muss ich tun um eine Erstattung zu bekommen?
Mehr Geduld haben.
Wenn du deinen Anschluss nicht nutzen konntest, gibt es auch eine Entschädigung.
Wenn du aber z.B. einen Schnellstarter als Überbrückung erhalten hast, sieht es schlecht aus.
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vor einem Jahr
Hallo @Heme2,
befüll doch gerne mal dein Profil mit einer Rückrufnummer und teile mir einem passenden Zeitfenster mit.
Gerne schauen wir uns da mit der Gutschrift mal zusammen an.
Beste Grüße
Julia U.
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vor einem Jahr
wir hatten eine Störung im September und vom 13.10. bis 04.12.
Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.
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Antwort
von
vor einem Jahr
. . . . . Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.
Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.
Da lobe ich mir die schwedische Regelung im Stromnetz.
Da kommt die Entschädigung ohne jedes Zutun des Anschlussinhabers.
P.S.
Natürlich wurde das eingepreist, hat aber insgesammt zum Vorteil der Kunden zu einem wesentlich stabileren Netz geführt.
PPS.
Gilt aber auch in Schweden (noch ?) nicht im Telefon-/Breitbandnetz.
Antwort
von
vor einem Jahr
Gilt aber auch in Schweden (noch ?) nicht im Telefon-/Breitbandnetz.
Beim Telefon/Breitbandnetz ist das auch schwieriger.
Es gibt Leute, die zu Beginn des Urlaubes den Router ausstecken und nach Rückkehr wieder einstecken. Da der Anbieter nicht weiß, dass der Kunde den Router ausgesteckt hat müsste der Anbieter dann annehmen, dass ein Defekt vorgelegen hatte und deshalb die gesetzliche Entschädigung zu bezahlen wäre. Was aber falsch wäre.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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