Gelöst
Endleitung defekt ... Ich weiß nicht mehr weiter
vor 6 Jahren
Hallo Community,
Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.
Wir haben seit Anfang April eine Störung im Bereich DSL und Festnetz gemeldet.
Der Techniker der daraufhin vorbei kam, stellte fest, dass die DSL Endleitung defekt sei und meinte, dass die Telekom hierfür nicht zuständig sei und wir dies mit dem Vermieter absprechen sollen.
Unser Vermieter behauptete, dass die Erneuerung der Leitung nur mit viel Aufwand und Kosten verbunden sei und wir deshalb lieber einen Anbieterwechsel durchführen sollen (zu einem Kabelanbieter), was für uns jedoch keine Lösung darstellt da wir unseren Telekomvertrag Anfang des Jahres ab Juni mit Ablauf des alten Vertrages um 2 weitere Jahre, mit verbesserten Konditionen verlängert haben. -> Bedeutet: wir sind an den Vertrag gebunden...
Nach einiger Zeit meldete sich dann die TMTkom, die nun doch die Endleitung instand setzen möchte und hierfür lediglich eine Bohrgenehmigung und den Leitungsweg benötigt.
Unser Vermieter antwortete auf das Schreiben der TMTkom lediglich, dass keiner der genannten 3 Regelbauweisen, in dem von uns bewohnten Gebäude, umzusetzen sei.
Nun stehen wir fast 2 Monate ohne Internet dar und eine Klärung scheint aussichtslos.
Ich hoffe jemand kann uns bei diesem Anliegen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Bozena
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Dein Vermieter macht es sich da aber ganz schön einfach.
In Kurzfassung:
Häuser, die bis ca. bis1988 ( genau Jahreszahl weiß ich nicht mehr, kann auch schon in den 70iger Jahren aufgehört haben ) gebaut worden sind, ist für die Endleitung die TK GmbH zuständig.
Alles was ab 1989 oder später gebaut wurde, ist für die Endleitung der Eigentümer, Vermieter oder die Hausverwaltung zu ständig.
So wie du das hier beschreibst, wird das wohl auf einen Rechststreit mit deinem Vermieter hinaus laufen.
Er ist für die EL ( Endleitung , das Kabel zwischen der APL und TAE Dose ) zuständig.
Er kann auch einen ortsüblichen Elektriker beauftragen, der die Endleitung repariert, ist kostengünstiger und du brauchst nicht so lange auf einen Termin von der Telekom zu warten.
Dritte Möglichkeit, du beauftragst einen ortsüblichen Elektriker und die Rechnung geht an deinem Vermieter ( was aber darauf hinaus laufen wird, daß er das nicht bezahlen wird und du dann gegen ihn rechtliche Schritte einleiten musst )
20
Antwort
von
vor 6 Jahren
An alle nochmal ein großes Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten Ich werde mich mit dem Mieter nochmal auseinandersetzen, damit wir zunächst ein Angebot einholen können. Eigner Dummheit zufolge habe ich leider keinen Mietrechtsschutz, ansonsten wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen. Ich lass mich jetzt erstmal überaschen wie hoch der Preis für die Instandsetzung sein soll, um im Anschluss hieran gegenrechnen zu können, ob sich ein Verfahren lohnen könnte.
An alle nochmal ein großes Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten
Ich werde mich mit dem Mieter nochmal auseinandersetzen, damit wir zunächst ein Angebot einholen können.
Eigner Dummheit zufolge habe ich leider keinen Mietrechtsschutz, ansonsten wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen.
Ich lass mich jetzt erstmal überaschen wie hoch der Preis für die Instandsetzung sein soll, um im Anschluss hieran gegenrechnen zu können, ob sich ein Verfahren lohnen könnte.
@Bozena08 Mieterrechtschutz brauchst nicht gehe zum privaten Verbraucherschutz dort bekommst Rechtsbeistand direkt
Antwort
von
vor 2 Jahren
Sehr geehrtes Telekom Hilft Team,
Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Jahr die Regelung gültig ist die vom Teilnehmer "Vocans" genannt wurde.
Damit meine ich die Regelung, dass bei Gebäuden die vor 1980 bzw. 1970 gebaut wurden, die TK GmbH die Kosten für die Reparatur der Endleitung tragen muss.
Wie lautet das Jahr genau?
Vielen Dank
Antwort
von
vor 2 Jahren
Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Jahr die Regelung gültig ist die vom Teilnehmer "Vocans" genannt wurde.
@nutria
Die Aussage von @Vocans kann dir nur von diesem erläutert werden.
Die Telekom hat darauf nicht reagiert.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
wir übernehmen die Kosten für die Arbeiten zwischen APL und TAE nicht.
Folgende Infos habe unsere Techniker hinterlegt:
"Bis APL in Ordnung, Endleitung defekt, Unterbrechung, keine Bohrgenehmigung vorhanden, 30m 2. OG ca. 3 Durchbrüche.
Bohrgenehmigungsvorlage an Kunden gesendet, Terminvereinbarung erst bei Wiedervorlage möglich"
Viele Grüße
Marita S.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Eine pauschale Aussage kann ich diesem Fall nicht treffen, da hier nach Aufwand abgerechnet wird.
Wir haben zwar ein Installationspaket für aktuell 99,95€, dies beinhaltet aber lediglich 10 Meter Kabel und einen Durchbruch. In deinem Fall sind es leider 30 Meter und ca. 3 Durchbrüche. Da kann ich die Kosten schwer einschätzen.
Viele Grüße
Marita S.
0
vor 2 Jahren
@nutria Zum Thema Endleitung
https://telekomhilft.telekom.de/riokc95758/attachments/riokc95758/710/1439785/1/Endleitung_Flyer_Kundeninfo_20210212_final.pdf
4
Antwort
von
vor 2 Jahren
Vielen Dank. Aber ich brauche das Baujahr wie in meiner Frage beschrieben
Vielen Dank.
Aber ich brauche das Baujahr wie in meiner Frage beschrieben
Das ist uninteressant wenn festgestellt nicht geeignet wird erneuert @nutria
Antwort
von
vor 2 Jahren
Für die Reperatur ist der Vermieter zuständig.
Es gibt aber eine Sonerregelung wie von " Vocan" beschrieben.
Die Richtet sich nach dem Baujahr.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es geht um drei Dinge:
Wer ist zuständig?
Wer übernimmt die Kosten?
Sind die Kosten umlagefähig?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Telekom hilft Team
Sehr geehrtes Telekom Hilft Team,
Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Jahr die Regelung gültig ist die vom Teilnehmer "Vocans" genannt wurde.
Damit meine ich die Regelung, dass bei Gebäuden die vor 1980 bzw. 1970 gebaut wurden, die TK GmbH die Kosten für die Reparatur der Endleitung tragen muss.
Wie lautet das Jahr genau?
Vielen Dank
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vor 2 Jahren
Steht doch alles im Link als PDF @nutria
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich kann das Baujahr für die Regelung nicht finden.
Da steht nur die allgemeine Regelung oder übersehe ich da was.
Das sind doch nur die zwei Seiten oder?
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich kann das Baujahr für die Regelung nicht finden. Da steht nur die allgemeine Regelung oder übersehe ich da was. Das sind doch nur die zwei Seiten oder?
Ich kann das Baujahr für die Regelung nicht finden.
Da steht nur die allgemeine Regelung oder übersehe ich da was.
Das sind doch nur die zwei Seiten oder?
Es gibt keine Regelung für das Baujahr. Es kann eins aus den 30er Jahren sei oder im Millennium. Das ist völlig egal
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das steht da nicht.
Worum geht es denn genau?
Was ist mit der Endleitung ?
Wie lang ist die ungefähr?
Geht es "nur" um die Kostenübernahme?
5
Antwort
von
vor 2 Jahren
Natürlich gibt es einen Anlass: Endleitung defekt!
Wohnung im 1. Stock
Antwort
von
vor 2 Jahren
Also dann kannst es bis 20 Meter Aufputz oder durch ein Leerrohr kostenlos erneuern lassen, wenn das nicht möglich ist musst es der Eigentümer auf seine Kosten erneuern, so einfach ist das. @nutria
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Thunder99 danke für die Info.
Werde das am Montag mit dem Techniker der Telekom besprechen.
Wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von