Durch Anruf vom Techniker abgesagter Termin
vor einem Monat
- Durch Anruf vom Techniker innerhalb der angesagten Installationszeit, wurde der Termin extrem kurzfristig abgesagt. Da ich extra für diesen Termin 200km zum Installationsort gefahren bin und in diesem Fall sogar das Wetter mit eingeplant habe (sowie ein Nachbarin Wartezeit aufgrund des Verteiler in ihrer Whg. hatte) , bin ich natürlich sauer, aber lässt sich nicht ändern. Aufgrund meiner Planung der Rückreise (angesagte Wetterverhältnisse) habe ich sofort den darauf folgenden Werktag angeboten, da ich noch vor Ort sein werde. Keine Chance neuer Termin dauert länger. Also neue Anreise, wenn ich den Termin dann habe. Jetzt die tatsächliche Frage meine unnötigen Kosten (Zeit nicht gerechnet) nur Sprit Geld würde ca.die Servicepauschale ausmachen, wird aber nicht erlassen. Hätte ich selbst den Termin verschieben müssen, aufgrund von Stau oder andere nicht beeinflussbarer Probleme, muß ich trotzdem dafür zahlen. Bitte kurze Info warum ich das nicht verstehen kann!!
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vor 2 Jahren
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vor einem Monat
Guten Morgen Martini222,
ich danke für die Nachricht in unserer Telekom hilft Community.
Ich verstehe absolut, dass es extrem ärgerlich ist, wenn ein Termin nicht stattfinden kann und auch der Folgetermin nicht dem eigenen Wunsch entspricht. Die Ausfallquote wurde drastisch über die letzten Jahre reduziert. Leider kann es immer mal im Außendienst zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen.
Die meisten Kund*innen habe keine so lange Anreise und können sich daher besser auf einen neuen Termin einstellen. Ich kann für den nicht erfolgten Termin 10 Euro brutto anbieten. Dabei handelt es sich um eine Pauschale, die im Telekommunikationsgesetz niedergeschrieben wurde. Du hast mein absolutes Verständnis, es wird deine Zeit und den Kraftstoff nicht auffangen, aber etwas Anderes kann ich nicht für dich beauftragen. Die Profildaten wurden bereits befüllt, wenn du dieser Gutschrift zustimmst, schreib hier gerne. Wir rufen dich an, verifizieren dich, und schreiben die 10 Euro brutto gut.
Ich wünsche dennoch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße
Natalie
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vor einem Monat
Bitte kurze Info warum ich das nicht verstehen kann!!
Warum du das nicht verstehen kannst sollen wir dir erklären?
Ich vermute du meinst etwas anderes.
Ganz allgemein kann man sagen weil es im TKG so festgelegt wurde, Beschwerden müssten hier also Richtung Gesetzgebung gehen.
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von
vor einem Monat
.... Und da bist du dir sicher? Vlt nur
nicht mit dem genannten Anschluss.
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von
vor einem Monat
Hallo @Gelöschter Nutzer,
ausschlaggebend ist hier aber der Anschluss. Wenn der Anschluss nicht bei uns ist, können wir dich nur an deinen Anbieter verweisen. Ja, auch wenn der Techniker*in von uns ist.
Viele Grüße Türkan
von
vor einem Monat
Vlt nur
nicht mit dem genannten Anschluss.
.... Und da bist du dir sicher? Vlt nur
nicht mit dem genannten Anschluss.
Nur das ist in diesem Zusammenhang relevant.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von