Gelöst
Das Problem mit der 1N Telecom
vor 2 Jahren
Die Beiträge zur 1N Telekom sind hier schon über ein Jahr alt. Ich bin neu in die Falle gegangen und zappele im Netz. Die Telekom hat eine Service-Nummer eingerichtet, an die ich mich gewendet habe, die 0800 7246 826. Dort bin ich, fürchte ich, nicht gut beraten worden. Ich hätte mir stattdessen ganz genau die Hinweise der Verbraucherzentrale durchlesen und diese beherzigen sollen. Im Gespräch mit dem Telekom-Mitarbeiter bin ich eher beschwichtigt worden, ließ mich darauf ein, dass die Telekom den Portierungsauftrag gegenüber 1N Telekom ablehnt und ich dort postal meinen Vertrag widerrufe. Dafür war es natürlich schon zu spät, das hätte man wissen können, die 1N Telekom operiert ja mit engen 14-Tage-Widerufsfristen und macht natürlich nicht den Fehler, sich mit der Portierung zu früh an die Telekom zu wenden. Die Telekom muss davon ausgehen, dass die 14-Tage-Frist verstrichen ist, wenn der Kunde deren Schreiben zu dem Wechselwunsch in den Händen hält. Sie darf keineswegs den Kunden dazu bewegen, den Portierungsauftrag widerrufen zu lassen, denn 1N Telekom droht sofort mit Schadensersatz wegen "vorzeitiger Kündigung" in Höhe von fast 420€! Diese Forderung liegt jetzt bei mir auf dem Tisch, weil sich mein Kündigungsschreiben mit deren Warnung, dass ich den "Anbieterwechselauftrag" doch bitte noch einmal unterschrieben zusenden solle, überschnitten hatte und ich eine Reaktion auf die Kündigung des Vertrages abgewartet hatte. Die kam natürlich überhaupt nicht, sondern sofort eben diese Forderung in aberwitziger Höhe. Das sind Haie, die überhaupt nicht an Kommunikation interessiert sind. Und ich habe keine Ahnung, wie ich jetzt noch aus der Nummer rauskommen kann, die Verbraucherzentrale ist an diesem Punkt auch ratlos. Ich habe nur eine einzige Chance: ich biete der 1N Telekom jetzt doch noch den unterschriebenen Anbieterwechselauftrag an und werde zwei Jahre Kunde bei denen. Aber jetzt kommt meine größte Befürchtung: Womöglich lassen die sich gar nicht darauf ein, weil der Schadensersatz von 420€ wegen vorzeitiger Kündigung das einzige ist, was sie überhaupt erreichen wollten?
Wenn das der Fall ist, sind diese Leute als brandgefährlich einzustufen und die Beratung der Telekom über die Servicenummer hat mit dazu beigetragen, dass ich jetzt auf dieser Schadensersatzforderung sitze.
Gibt es irgendwelche neuen Erkenntnisse und Maßnahmen zu dieser Angelegenheit? Ich bin nicht rechtschutzversichert, ich weiß nicht, wie ich mich wehren kann, ich bin leider voll in die Falle gegangen, die ich zu lange nicht ernst genug genommen habe, auch mit Hilfe des freundlichen Telekom-Mitarbeiters.
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vor 2 Jahren
Wie wärs mit ner Strafanzeige? Wenn die sich als andere Ausgeben und mit Absicht Missverständnisse schaffen und ausnutzen.
Ne Interessante Sache wäre ... wie bist du ins Netz gekommen.
Hast du eine Widerrufsbelehrung NACHWEISBAR erhalten?
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Dann allerdings könnte m.E. die Telekom wettbewerbsrechtlich dagegen vorgehen. Keine Ahnung ob in der Richtung was gelaufen ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@Thomas248
Dir muss klar sein, dass weder die 1N Telecom noch die juristischen Aspekte hier im Telekom Forum zu beratende Themen sind.
Auch die Telekom Rufnummer 0800 7246 826 konnte/durfte Dich höchstens im Hinblick auf die telekomseitigen Aspekte beraten, so sich dort keine Juristen befanden (und was Du erzählst - da waren keine).
Setze ich mir mal Deine Brille auf:
Du könntest am einfachsten die Forderung begleichen. Tut weh, ja.
Sobald wirksam eine Kündigung ausgesprochen wurde bist Du auf den goodwill der 1N Telecom angewiesen. Gut möglich, dass die sich nicht auf die nachträgliche Umsetzung einlassen.
6
Antwort
von
vor 2 Jahren
Juristen kosten Geld, ich habe keines
Dann beantrage Beratungshilfe, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe bei der dir zuständigen Stelle
Ich zähle darauf, dass die Telekom ein Interesse hat, diesen Gaunern das Handwerk zu legen
Kurze Frage: Was erwartest du von der Telekom? Rechtsbeistand?
Es haben sich bereits Gerichte damit befasst: Resultat: all zu viel Handhabe gibt es nicht. Einzelne AGB-Punkte wurden für unzulässig erklärt, mehr aber auch nicht.
Und weil du immer wieder auf der Namensähnlichkeit rum reitest... tatsächlich ist der Name der Firma näher an 1&1 als an der Telekom... das deren Briefe auch bei Telekomkunden landen ist wohl eher Zufall. Jede Wette, sie landen auch bei 1&1 Kunden und in deren Forum gibts auch Beiträge dazu ... leider kann man aber dort nicht öffentlich lesen
Antwort
von
vor 2 Jahren
Die Telekom hat sich mit einem Schreiben an mich gewandt, hat zu erkennen gegeben, dass sie erkannt hat, dass die 1N Telecom vermehrt ihre Kunden in die Irre führt, Zitat aus dem Schreiben: "aktuell erhalten wir von unseren Kunden vermehrt die Information, dass sie aufgrund unlauterer Werbung des Anbieters 1N Telecom GmbH unwissentlich einer Kündigung ihres Telecom Anschlusses zugestimmt haben". Mit einer speziell eingerichteten Nummer, wo man sich über das Ganze informieren kann. Dort bin ich, ich wiederhole, nicht gut beraten worden, siehe weiter oben. Deswegen gebe ich der Telekom eine Mitschuld an meiner Lage.
Antwort
von
vor 2 Jahren
"1N Telecom"? Ist das nicht eine bodenlose Frechheit und Dreistigkeit?
Willkommen im heiß umkäpften Markt der Telekommunikation.
Wenn sich jemand dazu entscheidet, kein Kunstwort wie zum Beispiel "Agrocom" oder "Telecupra" als Konzernnamen zu sichern, sondern ein an das Wort "Telekommunikation" angeliehenes Wort "Telekom" zu schützen, dann darf derjenige sich nicht wundern, wenn auch andere Firmen solche ähnlichen, aber deutlich unterscheidbaren Namen nutzen.
Du hast nun die eine Firma angerufen und gedacht, diese Firma würde dir einen Rat geben, der für dich nützlich ist?
Nein, falsche Erwartung. Firma X wird sicherlich zuallererst Ratschläge geben, die der Firma X einen Nutzen bringen.
Neutral beraten hätten dich die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte.
Es gibt übrigens zig Firmen mit dem Begriff "Telekom" im Namen.
Spektrum Telekom, Kleve
AF Telekom, Weil
Stöttwig Telekom, Gütersloh
KEVAG Telekom, Koblenz
(...)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Thomas248
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.
N1-Telecom ist nicht die Telekom.
2 unterschiedliche Firmen.
Hier offiziell:
-HIER-
Daher wäre der offizielle Weg, dich direkt bei der N1 Telecom zu wenden.
8
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nun, ich ging davon aus, dass die "Community Guides", die sofort antworten, auch nachts, um die Dinge hier in Schach zu halten, der Telekom ziemlich nahestehen ...
@Thomas248
Nein, dies kommt durch hohe Aktivität Zustande und viele andere Faktoren.
Dazu -HIER- die Erläuterung der einzelnen Ränge der User.
Ich bin im HomeOffice und habe heute schon um 04.15 Uhr angefangen zu arbeiten
😅
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich bin im HomeOffice und habe heute schon um 04.15 Uhr angefangen zu arbeiten
Und ich wurde von irgendwelchen Party People aufgeweckt, die hier in der Münchner Innenstadt grölend und/oder mit Ghettoblastern unterwegs sind. Irgendwann stell ich mal einen Eimer mit Urin bereit und leer den dann runter, stell ich mir gerade vor.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Aber abgesehen davon - für manche bietet der 1N Telecom Tarif auch Vorteile im Vergleich zu einem Telekom Tarif.
Meine letzte Hoffnung ist ohnehin, dass die ihre Kündigung zurückziehen und ich noch Kunde bei denen werde. Aber ich habe kein gutes Gefühl, ich glaube, es sind richtige Schurken.
Du scheinst in Deinen Annahmen häufiger falsch zu liegen. Zuerst 1N Telecom, jetzt Community Guides, ...
Ich neige zu Dämlichkeit bei Dingen, die mich einfach nicht interessieren. Nach Wochen konnte ich mich endlich davon überzeugen, dass ich mich nun für diesen Driss interessieren muss. Bis dahin hatte ich nur zwei Worte von dem Schreiben aufgenommen: "Telekom" und "30€" und keinerlei Verdacht geschöpft. Im übrigen schätze ich den Erkenntniswert, den man mitunter mit dummen Fragen und Mutmaßungen erlangen kann.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Die Beiträge zur 1N Telekom sind hier schon über ein Jahr alt.
Übrigens fängt das Problem bereits da an - im Threadtitel schreibst Du Telecom, im Anschluss Telekom. Mit ein wenig Genauigkeit geht man einem solchen Laden nicht auf den Leim (außer man will es).
Voll ausgeschrieben unterscheiden sich die beiden Unternehmen übrigens noch deutlicher
(Sitz in Düsseldorf)
die haben ein blau-schwarz gehaltenes Logo
(Sitz in Bonn)
die haben als Logo ein weißes T auf magentafarbenem Grund
94
Antwort
von
vor 2 Jahren
Kann man das Thema nun hier beenden? Kein To Do mehr für Telekom.
Ja, kann man. Noch einmal vielen Dank für alle hilfreichen Beiträge, ich denke, ich weiß, was ich zu tun habe.
Antwort
von
vor 8 Monaten
Hallo Leute
Betrug oder legal ? Telekom Mitarbeiter und neu bei 1N Telekom ?
Telekom Glasfaser Düsseldorf - hier Verfügbarkeit prüfen
Aufsichtsbehörde
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
impressum@1n.de
AG Düsseldorf, HRB 82210
USt-IdNr.: DE317099768
Aber auch gegen die 1N Telecom wird juristisch vorgegangen.
Wir haben beim Amtsgericht Düsseldorf zu den Verfahren in den
letzten drei Jahren angefragt.
Telekom Glasfaser Netz in Düsseldorf - hier Verfügbarkeit prüfen und
Angebote vom Partner. MagentaZuhause Tarife mit
Telekom VDSL / DSL oder Glasfaser Breitband Internet Anschluss
Jan Böhm und die Werbebriefe CSU/CDU
Mit der massiven Stammkapitalerhöhung wurde Anette Hoffmann als
Geschäftsführerin von Philipp Hoffmann abgelöst.
Dieser machte sich kurze Zeit später daran,
tausende Werbebriefe deutschlandweit zu versenden.
Diese unterzeichnete er nicht selbst,
sondern überließ dies einem „Jan Böhm“. Dieser ist,
obwohl er erst „Leiter Kundenservice“ und
später „„Director Product Management“ sein soll,
auf klassischen Geschäftsnetzwerken wie Xing oder
Linkedin nicht aufzufinden.
Auch auf der Webseite von 1N Telecom oder anderen Seiten
gibt es kein Foto des vermeintlichen Mitarbeiters.
Auffällig dabei nicht nur die Namensähnlichkeit zum
Satiriker Jan Böhmermann,
sondern auch die Unterschrift unter den Angebotsschreiben.
Ein Abgleich zeigt,
dass die Unterschrift des vermeintlichen Jan Böhm exakt der
Unterschrift des CSU-Politikers Markus Söder entspricht,
die unter seinem Wikipedia Eintrag hinterlegt ist.
Antwort
von
vor 8 Monaten
Hallo Leute Betrug oder legal ? Telekom Mitarbeiter und neu bei 1N Telekom ? Telekom Glasfaser Düsseldorf - hier Verfügbarkeit prüfen Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn 1N Telecom GmbH Prinzenallee 7 40549 Düsseldorf impressum@1n.de AG Düsseldorf, HRB 82210 USt-IdNr.: DE317099768 Aber auch gegen die 1N Telecom wird juristisch vorgegangen. Wir haben beim Amtsgericht Düsseldorf zu den Verfahren in den letzten drei Jahren angefragt. Telekom Glasfaser Netz in Düsseldorf - hier Verfügbarkeit prüfen und Angebote vom Partner. MagentaZuhause Tarife mit Telekom VDSL / DSL oder Glasfaser Breitband Internet Anschluss Jan Böhm und die Werbebriefe CSU/CDU Mit der massiven Stammkapitalerhöhung wurde Anette Hoffmann als Geschäftsführerin von Philipp Hoffmann abgelöst. Dieser machte sich kurze Zeit später daran, tausende Werbebriefe deutschlandweit zu versenden. Diese unterzeichnete er nicht selbst, sondern überließ dies einem „Jan Böhm“. Dieser ist, obwohl er erst „Leiter Kundenservice“ und später „„Director Product Management“ sein soll, auf klassischen Geschäftsnetzwerken wie Xing oder Linkedin nicht aufzufinden. Auch auf der Webseite von 1N Telecom oder anderen Seiten gibt es kein Foto des vermeintlichen Mitarbeiters. Auffällig dabei nicht nur die Namensähnlichkeit zum Satiriker Jan Böhmermann, sondern auch die Unterschrift unter den Angebotsschreiben. Ein Abgleich zeigt, dass die Unterschrift des vermeintlichen Jan Böhm exakt der Unterschrift des CSU-Politikers Markus Söder entspricht, die unter seinem Wikipedia Eintrag hinterlegt ist.
Hallo Leute
Betrug oder legal ? Telekom Mitarbeiter und neu bei 1N Telekom ?
Telekom Glasfaser Düsseldorf - hier Verfügbarkeit prüfen
Aufsichtsbehörde
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
impressum@1n.de
AG Düsseldorf, HRB 82210
USt-IdNr.: DE317099768
Aber auch gegen die 1N Telecom wird juristisch vorgegangen.
Wir haben beim Amtsgericht Düsseldorf zu den Verfahren in den
letzten drei Jahren angefragt.
Telekom Glasfaser Netz in Düsseldorf - hier Verfügbarkeit prüfen und
Angebote vom Partner. MagentaZuhause Tarife mit
Telekom VDSL / DSL oder Glasfaser Breitband Internet Anschluss
Jan Böhm und die Werbebriefe CSU/CDU
Mit der massiven Stammkapitalerhöhung wurde Anette Hoffmann als
Geschäftsführerin von Philipp Hoffmann abgelöst.
Dieser machte sich kurze Zeit später daran,
tausende Werbebriefe deutschlandweit zu versenden.
Diese unterzeichnete er nicht selbst,
sondern überließ dies einem „Jan Böhm“. Dieser ist,
obwohl er erst „Leiter Kundenservice“ und
später „„Director Product Management“ sein soll,
auf klassischen Geschäftsnetzwerken wie Xing oder
Linkedin nicht aufzufinden.
Auch auf der Webseite von 1N Telecom oder anderen Seiten
gibt es kein Foto des vermeintlichen Mitarbeiters.
Auffällig dabei nicht nur die Namensähnlichkeit zum
Satiriker Jan Böhmermann,
sondern auch die Unterschrift unter den Angebotsschreiben.
Ein Abgleich zeigt,
dass die Unterschrift des vermeintlichen Jan Böhm exakt der
Unterschrift des CSU-Politikers Markus Söder entspricht,
die unter seinem Wikipedia Eintrag hinterlegt ist.
Bisserl wirrer Beitrag. Kannst du das mal verständlicher erklären?
Ein Link würde die ganze Sache leichter machen... danke an den forschenden Kollegen
https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
1N Telekom
N1-Telecom
Hmmm, wie heißt die Firma denn nun?
1N Telecom GmbH (Sitz in Düsseldorf) die haben ein blau-schwarz gehaltenes Logo Telekom Deutschland GmbH (Sitz in Bonn) die haben als Logo ein weißes T auf magentafarbenem Grund
(Sitz in Düsseldorf)
die haben ein blau-schwarz gehaltenes Logo
(Sitz in Bonn)
die haben als Logo ein weißes T auf magentafarbenem Grund
Der Vollständigkeit halber:
1&1 Telecom GmbH
(Sitz in Montabaur)
Weiße Schrift auf blauem Grund
Hab ich hier aber auch noch keinen gelesen der wegen eines Angebots von denen Theater macht.
0
vor 2 Jahren
Mir ist es genauso ergangen wie Thomas 248 , habe heute am 20.7. eine Forderung von 419,88 Euro von der Telecom bekommen.
Bin angeschrieben worden mit meinem vollständigen Namen, Adresse und Festnetznummer. Oben stand nur 1N.
Datum: Düsseldorf im Jhr 2023, habe das beigefügte Formular unterschrieben zurückgeschickt. Das war vor ca 2 Monaten?
Bis ich einen Anruf von der Telekom bekam. Während diesem Telefonat widerrief ich die Kündigung bei Telekom und bestätigte, dass ich -nicht wissentlich- einen Anbieterwechsel vollzogen hatte. Ausserdem riet man mir, den Vertrag mit der N1 Telecom
mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das tat ich dann per Einschreiben.
und nun soll ich 420 Euro bezahlen. So etwas ist mir noch nie passiert. Und nun wird man noch bestraft, weil man diese kriminelle
Abgezoktheit nicht durchschaut hat? Schadensersatz nennen sie es. Das ist der Gipfel. Ich bin 67 Jahre alt.
13
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke! Ach das ist die mormale Rückgewinnung die dich anruft wenn du kündigst oder wechseln willst. Die ist nicht extra wg. der N1 Fälle eingerichtet worden.
Verstehe. Der mir zugegangene Brief begann mit den Worten: "aktuell erhalten wir von unseren Kunden vermehrt die Information, dass sie aufgrund unlauterer Werbung des Anbieters 1N Telecom GmbH unwissentlich einer Kündigung ihres Telekom Anschlusses zugestimmt haben." Dies und das folgende Gespräch erweckte den Eindruck, dass sie gut vertraut mit der Angelegenheit waren und Schaden von ihren Kunden abwenden wollten. Dass es ihnen aber in erster Linie um ihre eigenen geschäftlichen Interessen ging, verändert mein Verhältnis zur Telekom nachhaltig.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Können wir hier bitte mal auf die Hinweise verzichten, "was der Fehler war",
Nein, denn genau das ist ja essentiell, nur durch diese Kündigung kommt die Forderung.
Hätte man gar nichts gemacht wäre auf 1NTelecom umgestellt worden und fertig.
Es geht darum, dass man zum einen eine Kündigung widerruft (Telekom), aber auch einen abgeschlossenen Vertrag einfach (evtl ohne Rückfrage beim Vertragspartner?) kündigt.
Das macht man doch bei anderen Vorgängen und Lieferanten auch nicht so.
Das nützt niemandem
Natürlich, anderen die vielleicht mal selber in die Lage kommen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Natürlich, anderen die vielleicht mal selber in die Lage kommen.
Gut, wenn dieser Thread dazu dient, sich in der Angelegenheit nicht auf die Beratung der Telekom zu verlassen und besser gleich die Hinweise der Verbraucherzentrale zu beherzigen, so erfüllt er einen guten Zweck.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Würdest Du bitte - zum Wohle später Betroffener - sicherheitshalber noch einmal schreiben über welchen Weg Dir diese Rufnummer genannt wurde?
Ich sehe - ähnlich wie @der_Lutz - hier übrigens auch nicht nur "den einen Fehler", sondern da gibt es mehrere Fehler (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
20
Antwort
von
vor 2 Jahren
die Widerspruchsinformation war im ersten Brief nicht enthalten, dies wurde hier vermutet. Eine Auftragsbestätigung kam nie, ob "Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung per Post."
Irgendwie muss ja (für Dich erkennbar) ein Vertrag zustande gekommen sein.
Ich denke wenn Du in diese Richtung gehst wäre das sinnvoll.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Gut, ich fasse noch mal zusammen: die Widerspruchsinformation war im ersten Brief nicht enthalten, dies wurde hier vermutet. Eine Auftragsbestätigung kam nie, ob "Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung per Post." bei mir nun drinstand oder nicht. Damit fühle ich mich gerüstet, gegen die vorzugehen und auf keinen Fall die Strafgebühr zu zahlen. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale, denen ich unsere gesammelten Erkenntnisse noch mal darlegen werde, meine Gesprächspartnerin am Telefon dort war zumindest nicht auf dem neuesten Stand.
Ich sehe das weniger optimistisch als Du.
Sieh das mal aus der "Lebenszeit" Perspektive.
Du wendest 40 Stunden auf um die Sache zu klären, quasi 420 Euro "zu erwirtschaften" (im Sinne von dass Du die nicht bezalen musst), allerdings mit unsicherem Ausgang und viel Ärgerzeit.
Du gehst 40 Stunden lang für den Mindestlohn irgendwo jobben - mit ziemlich sicherer Zahlung des Lohns, kann sogar Spaß machen.
Bei beiden Varianten bist Du wenn es gut läuft am Ende finanziell ähnlich gestellt.
Ansonsten hätte ich der 1N Telecom Kündigung widersprochen und auf Vertragserfüllung bestanden, und diese Variante mit der Verbraucherzentrale durchgesprochen. Und eine Vertragsverlängerung auf neue Mindestlaufzeit 24 Monate bei der Telekom (so das beim Gespräch mit der Telekom herauskam) widerrufen.
Aber gut - Deine persönlichen Umstände sind u.U. anders und führen Dich zu anderen, für Dich besser passenden Varianten, als ich es für mich machen würde.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Du wendest 40 Stunden auf um die Sache zu klären, quasi 420 Euro "zu erwirtschaften"
Diese Rechnung mag bei vielen Menschen so aufgehen, bei mir ist die Situation aber leider etwas "prekärer", um es nur vorsichtig anzudeuten. Die 420€ würden bei mir ein schmerzhaftes Loch reißen, das ich verhindern will, und deshalb nehme ich die Mühe auf mich.
Ansonsten hätte ich der 1N Telecom Kündigung widersprochen
Ähm, das habe ich mehr oder weniger getan. Ich habe denen den Anbieterwechselvertrag nachträglich zugeschickt und darum gebeten, Kündigung und Strafsetzung zurückzunehmen, ich warte auf Antwort. Dass ich auf "Vertragserfüllung bestehen" kann ist ein neuer Gedanke, der wäre noch zu erwägen, falls sie weiter auf Kündigung und Strafe beharren.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo,
die Informationen in den letzten Beiträgen sind schlichtweg falsch. Die Bilder sind Bilder der Schreiben aus 2022. In 2023 steht in dem Auftragsformular „Ich bestätige, die Vertragszusammenfassung und die Widerrufsbelehrung für meine Unterlagen erhalten zu haben.“. Die VZF und die Widerrufsbelehrung waren beigefügt.
Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Kunden zustande, da es sich bei dem Angebot von 1N nicht um eine sog. Invitatio ad offerendum sondern um ein Angebot mit Rechtsbindungswillen nach § 154 BGB handelt. Ab dem Zeitpunkt läuft die Widerrufsfrist.
1N stellt die Wechselaufträge erst nach Ablauf der 14 Tage bei der Deutschen Telekom ein. Dennoch versucht die Deutsche Telekom, die Kunden zu einer Rücknahme Anbieterwechselaufträge zu bewegen, mit dem genauen Wissen, dass die Kunden dann in eine Schadensersatzpflicht laufen. Das ist der Deutschen Telekom aber egal. Hauptsache, man verliert nicht weitere 10.000 + Kunden an 1N.
Natürlich kannst du den Vertrag aufgrund eines Irrtums anfechten (§ 119 BGB). Aber auch das funktioniert nicht, da die Anfechtungsfrist (unverzüglich, d. h. wenige Tage) abgelaufen ist.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) scheidet ebenfalls aus, da es keine widerrechtliche Täuschung ist, wenn 1N unter ihrem gesetzlichen Firmennamen auftritt. Es gibt ein Urteil des BGH aus 2003, das 1N die Nutzung des Namens Telecom erlaubt.
Dennoch gilt: Niemand fällt bei 1N auf etwas herein. Die Tarife sind günstiger als die der Deutschen Telekom und enthalten eine Flat für Anrufe in die Mobilfunknetze. Die Deutsche Telekom berechnet hierfür 0,19 € (!) pro Minute.
Im Übrigen ist die Werbung von 1N auch zulässig. Erwägungsgrund 47 der DSGVO regelt, dass Daten (z. B. aus Telefonbücher) zum Zwecke der Direktwerbung aufgrund eines berechtigten Interesses (d. h. ohne Einverständnis des Empfängers) verarbeitet werden dürfen.
Meine Einschätzung: Du wirst aus der Sache nicht mehr herauskommen, dafür geht 1N zu geschickt vor.
Das einzige Problem ist die Deutsche Telekom, die bewusst unvollständige Informationen zur Sicherung des eigenen Geschäftsmodells mit veralteten Konditionen verbreitet. Die Deutsche Telekom zahlt auf der Interconnection-Ebene nämlich für Anrufe in die Mobilfunknetze längst weniger als 0,01 € pro Minute. Und natürlich die Kunden, die nicht zwischen "1N", "1&1" und "T" (Logo) unterscheiden können, sondern nur das "Telec/kom" im Namen sehen, was alle drei Firmen gemeinsam haben.
Intensivieren tut die Deutsche Telekom das Problem noch damit, in dem sie sich selbst regelmäßig seit 2009 (in einer gewissen Arroganz) nur als "Telekom" bezeichnet, obwohl es (seit Jahrzehnten) viele Anbieter gibt, die den Begriff "Telekom" im Namen tragen. Hiermit erweckt die Deutsche Telekom (bewusst irreführend) den Eindruck, als sei sie die einzige Telekom. Ein Blick ins Markenregister des DPMA verrät: Die Marke "Telekom" existiert im rechtlichen Sinne überhaupt nicht und kann auch nicht eingetragen werden, da der Begriff "Telekom" lediglich allgemein für einen Telekommunikationsanbieter steht. Die Deutsche Bank nennt sich auch nicht nur "Bank", sondern Deutsche Bank; die Deutsche Post nennt sich auch nicht nur "Post", sondern Deutsche Post; die Deutsche Bahn nennt sich nicht nur "Bahn", sondern Deutsche Bahn (bzw. "db" im Logo).
Um das auf den Punkt zu bringen: Die Deutsche Telekom ist das Problem, nicht 1N mit deutlich günstigeren Angeboten.
Was du machen kannst: Verklage die Deutsche Telekom darauf, dass sie die 420 € für dich zahlt, weil sie dir gesagt hast, dass du den Vertrag mit 1N noch widerrufen kannst - was nicht der Fall ist.
VG
Martin
20
Antwort
von
vor 2 Jahren
Bahn-Beispiel:
www.bahn.de ist nur die Domain. Oben steht eindeutig „db“ = Deutsche Bahn
Deutsche Telekom verklagen:
Sagt die Deutsche Telekom gegenüber einem Verbraucher im Rahmen der Kundenrückgewinnung, er könne den Vertrag mit 1N widerrufen (was nicht der Fall ist), kann sie auf Schadensersatz haftbar gemacht werden. So einfach ist das.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nö ist nicht einfach
So einfach ist das
Sag mal, arbeitest du in Düsseldorf?
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nein, allerdings verfolge ich die Aktivitäten der 1N schon seit 2019 (Glasfaserausbau im Gewerbegebiet).
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Thomas248,
und vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.
Das Ganze ist wohl eher unschön verlaufen.
Da du nun von der 1N Telecom GmbH ein Schreiben erhalten hast, mit dem diese einen Schadensersatz androht oder in Rechnung stellt, raten wir dir, deinen Vertrag mit der 1N wegen arglistiger Täuschung anzufechten (vorausgesetzt, du dachtest bei der Unterschrift des Auftragsformulares, du würdest weiterhin Kunde bei der Deutschen Telekom bleiben). Selbstverständlich kannst du dich hierbei auch anwaltlich beraten lassen.
Wichtig ist bei der Anfechtung (per E-Mail oder Einschreiben), dass du einen Anfechtungsgrund (hier arglistige Täuschung) angibst und auf den Vertrag Bezug nimmst. Hierzu solltest du deine Auftrags- / Kundennummer (siehe Anschreiben / Rechnung) und das bestellte Produkt (z. B. Tarif 1N DSL 16) konkret benennen. Die Anfechtung schafft Klarheit in deiner Vertragssituation mit der 1N. Auch im Falle eines vielleicht getätigten Widerspruchs ist eine Anfechtung sinnvoll, da eine Widerspruchsfrist schnell abgelaufen sein kann.
Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07.2023 entschieden, dass das Schreiben nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher - nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben.
Ich kann verstehen, dass diese Situation alles andere als erfreulich ist, dennoch bitte ich alle einen Gang zurückzuschalten, letztendlich können wir diese Art von Marketing leider nichts tun.
Liebe Grüße
Maria An.
27
Antwort
von
vor 2 Jahren
Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07.2023 entschieden, dass das Schreiben nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher - nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben.
Hallo nochmal. Ich wollte mich schon in den letzten Tagen hier nochmal melden um mich überschwänglich zu bedanken, da es offenbar ein Ende hat mit der Affäre, Artikel wie diese sprachen deutliche Worte: Irreführende Werbebriefe: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen 1N Telecom - n-tv.de, weiter oben schon mal verlinkt. Nun ist es aber so, dass ich trotz allem heute nach langer Zeit wieder mal Post von der N1 im Briefkasten hatte mit einer Zahlungserinnerung an die 419,88€. Kann ich davon ausgehen, dass diese Forderung mittlerweile unhaltbar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt und dass ich sie getrost ignorieren kann? - Herzliche Grüße, Thomas
Antwort
von
vor 2 Jahren
wieder mal Post von der N1 im Briefkasten hatte mit einer Zahlungserinnerung an die 419,88€. Kann ich davon ausgehen, dass diese Forderung mittlerweile unhaltbar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt und dass ich sie getrost ignorieren kann?
Das kann Dir niemand beantworten, für Rechtsfragen gibt es einen kompetenten Berufsstand. 😃
Antwort
von
vor 2 Jahren
dass ich sie getrost ignorieren kann?
Da wäre ich vorsichtig. Lieber widersprechen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich bin der Telecom ebenfalls ins Netz gegangen und ebenfalls hilflos. Dir Unterstützung durch die Telekom ist völlig unzureichend. Trotz 2fachen Anschreibens hat mich noch kein Kollege aus der zuständigen Fachabteilung (bestimmt beschäftigt sich eine Abteilung mit dem Problem) angerufen.
Vor diesem Hintergrund ist die Überschrift "Gelöst: Das Problem mit der 1N Telecom | Telekom hilft Community" eine Unverschämtheit. Gerade das Gegenteil ist der Fall!!
Horst 43
7
Antwort
von
vor 2 Jahren
Per Post erhielt ich heute dieses Schreiben. Ich bin Kunde der Deutschen Bank. Ich ging davon aus, dass es sich hierbei um ein Angebot meines bisherigen Vertragspartners handelt, da da ja auch Bank steht und in dem Anschreiben Daten (Name, Anschrift) genannt sind, die nur meinem bisherigen Vertragspartner zugänglich sind. Ich fühle mich arglistig getäuscht und fechte meine auf den Vertragsabschluss mit der Targo Bank gerichtete Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung an. Natürlich werde ich auch die Verbraucherzentrale und die Presse über das höchst unseriöse Vorgehen (mich einfach so personalisiert mit der Post anzuschreiben) der Targo Bank informieren.
Meine Daten (Name, Anschrift) habe ich ausradiert.
Merkt ihr was?
Erst erzählt die Deutsche Telekom die Kunden können widerrufen, nun erzählt die Deutsche Telekom die Kunden können anfechten. Beides ist schlichtweg falsch.
Das Problem ist der Kunde, der nicht zwischen 1N Telecom und Deutsche Telekom unterscheiden kann und die Deutsche Telekom, die versucht, den Kunden mit allen Mitteln im Vertrag zu halten.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Was empfiehlst Du anderen/jüngern?
Sich in der Schule halt mal ein wenig mehr reinzuhängen?
Als Analphabet würde ich einfach nichts unterschreiben ohne mit Freunden/Verwandten zu reden, worum es in einem solchen Brief geht.
Vielleicht wäre das auch ein Geschäftsmodell - sich gegen z.B. monatlich 10 Euro die Vollmacht in Telekommunikationsdingen geben zu lassen und dann im Sinne des Kunden in Richtung der Anbieter zu agieren.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das Problem ist der Kunde,
Kann man so stehen lassen
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
https://www.heise.de/news/Telekom-Vertragswechsel-Verbraucherschuetzer-warnen-vor-1N-Telecom-9239763.html
0
vor 2 Jahren
1N Telekom kann auch für die richtige Telekom wertvoll sein
Hatte das Schreiben von denen auch im Juli 2023 In der Post. Kam mir komisch vor. Blick ins Internet - Verbraucherschutz - gesehen alles klar. Habe denen dann das freigemachte Couvert zurückgeschickt, gefüllt mit dem Werbescheiben eines preiswerten Möbelhauses aus dem Altpapier.
Aber ich rief auch die Telekom Hotline an, um diese Firma zu melden. Hatte ein sehr freundliches Telefonat mit einer Mitarbeiterin aus der Hotline und womit endete das Telefonat. Bis dahin hatte ich einen 16 MB Zugang und am Ende des Telefonates bzw. am nächsten Tag surfte ich mit 50 MB
Hatte eh vor mal was am Internet zu machen
0
vor 2 Jahren
Gestern hatte ich den besagten Brief auch im Kasten. Bevor ich den Aktenvernichter damit gefüttert habe, noch flott alle Seiten eingescannt (siehe Anhänge). In meinen Augen klar ersichtlich, dass es sich hier nicht um die Telekom handelt. Das Geschrei gäbe es auch, wenn die 1&1 Telecom GmbH solche Schreiben verschicken würde.
Der Unterschied ist, dass die meisten Anbieter nur normale Werbung machen (bunte Postwurfsendungen, Anzeigen in Blättchen etc.) und der Kunde, wenn er zu dem Anbieter möchte, selbst aktiv werden muss. 1N schickt aber schon fertige Auftragsformulare an Kunden und hofft, dass diese unterschreiben und zurückschicken.
Ich bin mir ganz sicher, dass sich die 1N den Telefonverzeichnissen bedient, um Kunden anzuschreiben. Im Schreiben für mich war die Nummer als Anschlussrufnummer aufgeführt, mit der ich eingetragen bin. Das ist erstens nicht die Hauptrufnummer des Anschlusses und zweitens bin ich selbst nicht mal der Vertragspartner. Also lediglich stumpf Daten aus dem Telefonbuch nehmen und Briefe versenden. Ist ja auch nicht gesagt, dass jemand, der in Verzeichnissen eingetragen ist, automatisch Kunde bei der Telekom ist. Man kalkuliert klar damit, dass auch Aufträge, die unterschrieben zurückkommen, nicht ausführbar sind. Möglicherweise bedient man sich noch weiteren Datenquellen als ausschießlich dem Telefonbuch.
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von
vor 2 Jahren
@eifelman85
die Telekom handelt ja jetzt gegen N1 Telecom
https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Antwort
von
vor 2 Jahren
@eifelman85 die Telekom handelt ja jetzt gegen N1 Telecom https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
@eifelman85
die Telekom handelt ja jetzt gegen N1 Telecom
https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Guter Link Marcel, danke !
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das Geschrei gäbe es auch, wenn die 1&1 Telecom GmbH solche Schreiben verschicken würde.
"1&1" ist nun wirklich deutlich bekannter als die zwielichtige "1N Telecom", niemals hätte ich da den Eindruck gehabt, dass "meine Telekom" mich angeschrieben hätte. Es nützt auch nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es doch "klar ersichtlich" wäre, dass es sich bei dem Brief nicht um die Telekom handelt. Zu viele sind darauf reingefallen, ich habe normalerweise auch meine Sinne beisammen, ich habe nicht im Traum daran gedacht, dass es nicht die (echte) Telekom sein könnte. Und ich hatte nicht den Hauch einer Kenntnis davon, dass da etwas im Busche wäre von einer "falschen Telekom", die Briefe verschickt. Wenn man aber wie Sie Kenntnis von dem ganzen Geschehen hat, ist es natürlich sofort absolut offensichtlich, dass es nicht die Telekom ist und der ganze Fall hat sich erledigt. Versuchen Sie sich einfach in jemand ganz und gar Unbedarften hineinzuversetzen, der nicht im Traum daran denkt, dass es da eine "andere" Telek(c)om" geben könnte, und Sie werden erkennen, dass die Masche greift und aufgeht. Mit Recht sind die Anwälte der "echten" Telekom da dran und ich hoffe, dass den Gaunern bald das Handwerk gelegt wird. Es ist und bleibt unlauterer Wettbewerb.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 2 Jahren
Gerade gesehen, dass es heute auch schon eine gute Entscheidung gab: https://www.teltarif.de/1n-telecom-streit-werbebriefe-gericht-verfuegung-verbot/news/92793.html
Ich stimme zu, dass diese Briefe bei Kunden, die im TK-Bereich unbedarft sind, für Irritationen sorgen. Kurz nach meinem Beitrag von heute Mittag hat mich eine Frau aus dem Nachbardorf angerufen und gefragt, was sie mit diesem Brief machen soll, den sie auch gestern erhalten hat. Und eben stand noch ein über 80jähriger Nachbar hier vor der Tür, auch diesen Brief in der Hand, und fragte mich, was das ist.
Das dürfte auch die Masche sein, warum 1N die Briefe in der Form verschickt. Verunsicherung erzeugen und hoffen, dass dadurch genug unterschrieben zurückkommt. Ein seriöser Anbieter, der durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen kann, hat ein solches Vorgehen nicht nötig.
5
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von
vor 2 Jahren
Hatte ich bereits verlinkt den direkten Artikel @Sherlocka
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Das-Problem-mit-der-1N-Telecom/m-p/6308457#M2119305
Ca 3-5 Beiträge vorher
Antwort
von
vor 2 Jahren
Gerade gesehen, dass es heute auch schon eine gute Entscheidung gab: https://www.teltarif.de/1n-telecom-streit-werbebriefe-gericht-verfuegung-verbot/news/92793.html
Auch hier
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Telekom-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-1N-Telecom-article24336466.html
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von
vor 2 Jahren
Auch hier
Aber so wie ich es verstanden habe liegt es einzig daran, dass die Telekom-Rufnummer aufgedruckt war.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 2 Jahren
Ich würde versuchen, das Aktenzeichen des Landgericht heraus zu bekommen und dann Widerspruch einlegen mit Verweis auf das Urteil des Landgerichts.
Ignorieren würde ich die Forderung nicht.
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vor 2 Jahren
Hab mal gegoogelt und bin hier im Handelsblatt fündig geworden
...........
Bundesverbands glaubten bundesweit zahlreiche Telekom-Kunden an ein Tarifwechsel-Schreiben des Bonner Telekommunikationsriesen und unterschrieben. Erst später hätten sie den Anbieterwechsel bemerkt. Bei Widerruf der Zustimmung und Ausstieg aus dem Vertrag habe 1N Telecom eine Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro verlangt. Auch dies untersagte das Landgericht (Az: 38 O 182/23).
............
Also Widerspruch per Einwurfeinschreiben etc.unter Angabe des o.g. Aktenzeichens.
Dann in Ruhe abwarten
3
Antwort
von
vor 2 Jahren
Also Widerspruch per Einwurfeinschreiben etc.unter Angabe des o.g. Aktenzeichens.
Das ist sehr hilfreich, vielen Dank für die Mühe!
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo Thomas,
da steht: „Bei Widerruf der Zustimmung…“, die bei dir nicht fristgerecht erfolgt ist.
LG
Martin
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von
vor 2 Jahren
da steht: „Bei Widerruf der Zustimmung…“, die bei dir nicht fristgerecht erfolgt ist.
Jetzt drehen wir uns aber wirklich im Kreise. Du sprichst jetzt nicht etwa von dem alten, hier reichlich diskutierten Problem der 14-Tage-Frist? Dadurch, dass ich diese nicht einhalten konnte, hätte ich keine Chance? Dann wäre mit dem neuen Urteil ja gar nichts gewonnen. Ich werde mir das alles nochmal in Ruhe durchlesen und hoffe auch noch auf Antwort von @MariaAn.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind. Dies gilt lediglich nicht, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen widerrufen hat. Du musst das Urteil genau lesen.
Natürlich wird die Telekom versuchen, dich erneut in die Irre zu führen - schließlich könntest du die 420 € an die Telekom weiterreichen.
3
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von
vor 2 Jahren
Was hat die Telekom davon? @Martin H2
1. Mit in die Irre führen?
2. Von 420€?
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind.
"Nach Angaben der Deutschen Telekom und des Verbraucherzentrale Bundesverbands glaubten bundesweit zahlreiche Telekom-Kunden an ein Tarifwechsel-Schreiben des Bonner Telekommunikationsriesen und unterschrieben. Erst später hätten sie den Anbieterwechsel bemerkt. Bei Widerruf der Zustimmung und Ausstieg aus dem Vertrag habe 1N Telecom eine Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro verlangt. Auch dies untersagte das Landgericht. Das Geschäftsgebaren des Unternehmens ist schon länger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen." - Zitiert aus diesem Artikel: Irreführende Werbebriefe: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen 1N Telecom - n-tv.de Das soll nun alles nichts wert sein?
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind. Dies gilt lediglich nicht, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen widerrufen hat. Du musst das Urteil genau lesen. Natürlich wird die Telekom versuchen, dich erneut in die Irre zu führen - schließlich könntest du die 420 € an die Telekom weiterreichen.
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind. Dies gilt lediglich nicht, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen widerrufen hat. Du musst das Urteil genau lesen.
Natürlich wird die Telekom versuchen, dich erneut in die Irre zu führen - schließlich könntest du die 420 € an die Telekom weiterreichen.
Ich glaube du würfeslt das alles durcheinander.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nochmal: Du musst genau lesen. Da steht:
„Bei Widerruf der Zustimmung …“
Im anderen Fall (kein Widerruf) hat das Landgericht bestätigt, dass die Forderung von 1N zulässig ist.
Das kann dir das Landgericht telefonisch unter Angabe des Aktenzeichens bestätigen. Ich habe selbst nachgefragt.
Vermutlich ist das auch der Grund, warum dir 1N genau jetzt eine Mahnung schickt. Würde 1N dir eine Mahnung schicken, obwohl es das Landgericht untersagt hat, müsste 1N nun 250.000,00 € Strafe zahlen.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hört auf mit der Hobbyjuristerei. Der @Thomas248 soll zum Rechtsanwalt gehen so er will. Oder halt zu einem Verbraucherschutzverein mit juristischer Beratung.
Wir überreißen doch gar nicht im Detail die Situation bei @Thomas248 und inwiefern da das eine oder andere Urteil bei ihm anwendbar ist.
Manche Urteile sind zudem ein "ab jetzt läuft das nicht mehr", andere greifen rückwirkend. Die "ab jetzt" Urteile, die nach seinem Fall gesprochen wurden, sind dann von vorneherein nicht anwendbar.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Manche Urteile sind zudem ein "ab jetzt läuft das nicht mehr", andere greifen rückwirkend. Die "ab jetzt" Urteile, die nach seinem Fall gesprochen wurden, sind dann von vorneherein nicht anwendbar.
Das kommt erschwerend hinzu.
Thomas Beitrag ist aber bereits Monate alt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Thomas248 :
Ich hatte es ja schon mal geschrieben, wie ich es machen würde
Eine normale in meinen Augen unberechtigte Mahnung widerspreche ich.
Damit ist die Rechnung/Mahnung strittig und darf nicht ohne Weiteres eingetrieben werden.
Die Rechtsexperten der Verbraucherzentrale schreiben dazu:
Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen. Teilen Sie dem Inkassoinstitut einmal per Einwurf-Einschreiben mit, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann legen Sie den Brief einfach ab. Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen. „Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert. Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger oder das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben. Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen.
Teilen Sie dem Inkassoinstitut einmal per Einwurf-Einschreiben mit, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann legen Sie den Brief einfach ab.
Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen.
„Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.
Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger oder das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben.
Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
25
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es war für dich also nur "Hoffnung spenden"? Kurze Frage: hast du die Empfehlung von @Maria An. eigentlich umgesetzt?
Auf deine erneute Frage ob du jetzt nach dem Urteil das Ganze ignorieren und beiseite legen kannst, wirst du von Maria keine Antwort bekommen, bzw. maximal den Hinweis dies von einem Anwalt beurteilen zu lassen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es war für dich also nur "Hoffnung spenden"? Kurze Frage: hast du die Empfehlung von @Maria An. eigentlich umgesetzt?
Ich bitte Euch, hört einfach auf. Wenn ich den ganzen Thread löschen könnte, würde ich es tun.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das Problem ist, dass mir keiner klar sagen kann, ob das am 18.8. gefällte Urteil des Landgerichtes Düsseldorf klipp und klar besagt, dass diese Forderung nicht mehr gestellt werden darf, 14-Tage-Frist hin oder her.
Wenn das eine amerikanische Anwaltsserie wäre, dann wäre dieses Urteil möglicherweise die Basis der Entscheidung im Gerichtsverfahren zwichen 1N und Dir.
In Deutschland ist das in der Regel meines Wissens komplizierter. Da KANN es sein, dass das im angenommenen Prozess zwischen 1N und Dir auch so laufen würde. Es könnte aber genauso sein, dass "Dein" Richter ganz anders entscheidet.
ich versuche weiterhin, ohne Anwalt aus der Sache rauszukommen, das hat finanzielle Gründe
Das verstehe ich offen gesagt nicht so ganz - und das ist auch keinesfalls die Aufforderung an Dich, das aufzuklären.
Meine Eltern haben eine Wohnung vermietet an eine Dame, die sich mit ehemals Hartz IV und mittlerweile mit Bürgergeld über Wasser hält. Wenn der was krumm kommt, dann hat die sofort einen Anwalt Gewehr bei Fuß, und zahlt dafür meines Wissens rein gar nichts. Der Anwalt wird meines Wissens vom Amt bezahlt, also von uns allen anderen.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 2 Jahren
Ich lasse mir die anonymisierte Entscheidung Az: 38 O 182/23 vom LG Düsseldorf übermitteln, vielleicht bin ich ja in der Lage, es zu begreifen ...
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Es darf so nicht weiterlaufen. Zukunft.
Fechte die Schadenersatzforderung an oder beauftrage einen Anwalt.
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vor 2 Jahren
Ende des Threads, keine Antworten mehr, ich kann leider nicht alles löschen.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ende des Threads
Und damit ist alles gesagt👍
Antwort
von
vor 2 Jahren
Thomas248 Ende des Threads Ende des Threads Thomas248 Ende des Threads Und damit ist alles gesagt👍
Ende des Threads
Und damit ist alles gesagt👍
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Zur Info:
Mir liegt mittlerweile das Urteil des Landgerichts vor und es ist so, wie ich es schon geschrieben hatte:
Das Landgericht hat 1N untersagt, Schadensersatz gegenüber Kunden geltend zu machen, die fristgerecht widerrufen haben.
Die Telekom hat auch versucht, 1N zu untersagen, Schadensersatz gegenüber Kunden geltend zu machen, die nicht fristgerecht widerrufen haben.
Letzteren Antrag hat das Landgericht zurückgewiesen. Im Urteil heißt es:
„Der Versand von Kündigung und Rechnung ist in diesen Fällen nicht unlauter.“
Du kannst das Urteil beim Landgericht ebenfalls anfordern. Vielleicht hilft dir das.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das Landgericht hat 1N untersagt, Schadensersatz gegenüber Kunden geltend zu machen, die fristgerecht widerrufen haben.
Das Landgericht hat 1N untersagt, Schadensersatz gegenüber Kunden geltend zu machen, die fristgerecht widerrufen haben.
Was ich überhaupt nicht begreife: Welches Problem haben Kunden, denen es gelungen ist, fristgerecht zu widerrufen? Dass 1N offenbar versucht hat, von denen auch Schadensersatz zu fordern, ist ja nun offensichtlich gaga und entbehrt jeder Grundlage. Die ganze Masche ist doch darauf ausgelegt, dass diese Fristen vergehen, ehe der Kunde schnallt, was vor sich geht.
Mir ist nochmal klar geworden, was mein Fehler war und warum ich der Illusion erlag, der Spuk wäre vorbei: ich hatte ja vor Wochen den Schritt versucht, der 1N zu sagen, dass ich doch bereit wäre, den Vertrag zu erfüllen und die Portierung zu gestatten. Dann wartete ich auf Antwort darauf. Die kam natürlich nie, dieses Angebot von mir wurde komplett ignoriert. Dann kamen die Nachrichten von den Urteilen gegen 1N, erwirkt durch die Telekom. Ein paar weitere Wochen vergingen und ich dachte wirklich, die sind ruhiggestellt. Dann kam die unschuldige Zahlungserinnerung als wäre nichts gewesen.
Wenn es aber nun wirklich so ist, dass
„Der Versand von Kündigung und Rechnung ist in diesen Fällen nicht unlauter.“
sehe ich keine Chance mehr. Seit gestern hängt wie eine Bleikugel an mir die Ahnung, dass ich wohl zahlen muss und wahrscheinlich zahlen werde. Das Ding noch durchziehen, 1N wegen arglistiger Täuschung anzufechten? Ich habe kein gutes Gefühl dabei und ahne nur zusätzliche Anwaltskosten.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich habe kein gutes Gefühl dabei und ahne nur zusätzliche Anwaltskosten.
nur dass dir ein Anwalt außer Gefühlen mit Auskünften zu Möglichkeiten dienen könnte.
Ob und was für dich hier noch möglich ist kann niemand von uns auch nur beurteilen, du musst jetzt ganz allein für dich die Entscheidung Anwalt oder direkt zahlen und bei der Entscheidungsfindung wird und kann dich weder die Telekom noch jemand hier in der Community unterstützen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Thomas248 gemäß deines letzten Beitrages hast du also tatsächlich außer dem Angebot der Vertragserfüllung an 1N nichts von alle dem gemacht was hier an Tipps gesagt wurde. Kein Rechnungswiderspruch, keine Anfechtung, nichts davon. Allein die genannten 2 hättest du ohne Anwalt erledigen können.
Dein sch.eiss Ernst? Wozu dann dieser Thread? Zur eigenen Beweihräucherung?
8
Antwort
von
vor 2 Jahren
RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Dein sch.eiss Ernst? RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Halt die F..sse du dummes A....loch
Dein sch.eiss Ernst?
Halt die F..sse du dummes A....loch
@Thomas248 Hey ich habe deine Beleidigung gemeldet. Geil oder 😃
Antwort
von
vor 2 Jahren
Thomas248 RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Dein sch.eiss Ernst? RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Halt die F..sse du dummes A....loch RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Dein sch.eiss Ernst? RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Halt die F..sse du dummes A....loch Thomas248 RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Dein sch.eiss Ernst? RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Halt die F..sse du dummes A....loch @Thomas248 Hey ich habe deine Beleidigung gemeldet. Geil oder 😃
RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Dein sch.eiss Ernst? RoadrunnerDD Dein sch.eiss Ernst? Halt die F..sse du dummes A....loch
Dein sch.eiss Ernst?
Halt die F..sse du dummes A....loch
@Thomas248 Hey ich habe deine Beleidigung gemeldet. Geil oder 😃
Dito. War aber klar das es auf diese Art hier zu einem Ende kommt. Alle Ratschläge wurden nicht beachtet und nun könnte man sich selber in den Pöppes beissen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Alle Ratschläge wurden nicht beachtet und nun könnte man sich selber in den Pöppes beissen.
Alle Ratschläge wurden nicht beachtet und nun könnte man sich selber in den Pöppes beissen.
Ganz so ist es nicht. Ich werde auch weiterhin keine Ratschläge befolgen, sondern zahlen. Weil ich zermürbt bin und für sowas einfach nicht gebaut.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Moin zusammen,
ich spiel hier jetzt mal Schiri und sage "Schluss jetzt."
Wenn sich eine hitzige Diskussion hochschaukelt, ist das das Eine, aber sich hier anzukeifen ist absolut keine Art.
@Marcel2605 hat bereits auf die Netiquette hingewiesen - danke dafür.
Ich geb aber zu, dass ich wenig Hoffnung habe, dass das hilft, wenn mit
F.. k dich
und
Halt die F..sse du dummes A....loch
um sich geworfen wird. Daher @Thomas248 verwarne ich dich wegen deiner Ausdrucksweise.
Wenn du so weitermachst, darfst du ein paar Tage Auszeit genießen.
Wir helfen hier alle immer gern und sind immer für einen fairen und respektvollen Austausch zu haben.
Das gilt für User*innen wie auch für uns Teamies . Aber wir haben alle Spielregeln, an die wir uns auch alle halten.
Wer da nicht mitziehen kann, hat hier wenig verloren.
Beste Grüße
Louisa G.
NACHTRAG:
Ich hab mir das Ganze nochmal mit einem Kollegen unseres Communitymanagements angeschaut.
@Thomas248 dein Maß ist unserer Meinung nach voll. Da du dich seit langem schon hier im Tonfall nicht im Griff hast, werden wir dich jetzt komplett sperren.
Hinweise hab es, Meldungen zu Hauf. Daher wünsch ich dir ne gute Reise. Aber Beleidigungen gehören hier nicht her.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
darfst du ein paar Tage Auszeit genießen.
Ich hatte eher an ein paar Jahre Auszeit gedacht.
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von
vor 2 Jahren
https://www.wallstreet-online.de/_amp/nachricht/17418200-streit-werbebriefe-1n-verbucht-erfolg-deutsche-telekom
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vor 8 Monaten
Ich habe überhaupt kein Telekom Vertrag mehr … und hab es trotzdem auch bekommen 😂
1
Antwort
von
vor 8 Monaten
Ich habe überhaupt kein Telekom Vertrag mehr … und hab es trotzdem auch bekommen
weil die 1N Telecom uralte Telefonbuch CDs als Datenbasis nutzt
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Antwort
von
vor 8 Monaten
@H-Meier
was möchtest du mit deiner Antwort ausdrücken?
0
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Frage
von