Gelöst

"Computerhilfe S" kündigen (Sonderkondition)

vor 4 Jahren

Am 28.09.20 habe ich mich wegen eines schwerwiegenden Problems bei der Telekom gemeldet. Der zuständige Mitarbeiter konnte mir nicht helfen und bot mir ein Abo der "Computerhilfe S" für 3 Monate an (Sonderkondition), das ich auch in Anspruch nahm. Nach rechtzeitiger schriftlicher Kündigung bekam ich als Antwort, das Abo habe eine Dauer von 2 Jahren. Auch eine schriftliche Darlegung der Umstände hatte keinen Erfolg hinsichtlich der Kündigung zum Jahresende 2020. Ich bitte um eine Klärung des Sachverhalts.

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    • vor 4 Jahren

      Was stand denn in der Auftragsbestätigung? Wurden dort die 3 Monate Mindestlaufzeit mit den Sonderkonditionen aufgeführt?

      6

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Du musst doch aber zugeben:

      Die Chance dass es aufgrund eines Systemfehlers dazu kommt dass keine AB erstellt wird ist prozentual gesehen recht gering.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Auftragsbestätigungen könne nicht unterdrückt werden, entweder ging sie per E-Mail raus (T-online prüfen, auch wenn nicht benutzt!) oder per Post. Warum wurde darauf nicht reagiert? Die Telekom zeigt sich sehr kulant und Ermöglicht sogar 30 Tage Widerruf in diesem Fall.

      Sonderkonditionen heißt nicht, das es 3 Monate läuft.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

       

      Kurz einen Satz zur Bestätigungsproblematik:

      Die Bestätigung geht voreingestellt an eine vom Kunden authentifizierte und verifizierte eMail-Adresse.

      Steht dem CRM diese nicht zur Verfügung, meckert es.

      Jetzt kann der Versand auf per Post umgestellt werden.

      Es kann aber auch auf "keine Bestätigung" umgestellt werden, was aber auch nichts hilft, weil das Ärger gibt, wenn der Grund in den Bemerkungen nicht dokumentiert ist!

       

      sG

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      ich gehe mal davon aus, dass du ein 24 Monate Vertrag bestätigt bekommen für den es 3 Monate Sonderkonditionen gab?

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Haydn,

      die Auftragsbestätigung hierzu wurde bereits per E-Mail zugeschickt. Dort ist die Vertragslaufzeit mit angegeben. Ich kann hier keine andere Antwort mitteilen. Eine Kündigung ist zum Ende der Laufzeit möglich.

      Viele Grüße Türkan Ü.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @CobraCane 

       

      Na du machst mir Spass!

      Ich wollte grad die Anhänge löschen und wundere mich, dass ich sie nicht wiederfinde!

       

      Danke und einen schönen Tag

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo CobracCane, danke für das Löschen der Anhänge. Irrtümlicherweise habe ich Türkan Ü wegen ihres Logos für eine Mitarbeiterin der Telekom (Streitschlichterin) gehalten und deswegen die Anhänge hochgeladen. Trotzdem möchte ich meine detaillierte Schilderung des Vorgangs noch einmal anhängen, da ist glaube ich nichts enthalten, was verborgen bleiben sollte.

      Und zur Widerrufsfrist: Mir wurde ein Abo mit 3 Monaten Gültigkeit (keine Mindestlaufzeit) angeboten, mit der Auflage es rechtzeitig zu kündigen, was ich auch getan habe. Also beginnt für mich die Widerrufsfrist Ende Dez 2020.

      Missverstanden: habe ich auch nichts, denn ich habe deutlich und eingehend mit Herrn K. verhandelt. Aber das müsste alles aus meinem Anhang ersichtlich sein.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Haydn 

      Ich habe auch diesen Anhang gelöscht und deinen Text bearbeitet da Namen von Mitarbeitern ebenso dem Datenschutz unterliegen.

      Nochmals:

      Du bist hier in einem öffentlichen Forum, hier kann die ganze Welt mitlesen, auch wenn @Türkan Ü. bei der Telekom arbeitet.

       

      Schön das DU deiner Meinung nach eindeutig etwas mit Herrn K. abgestimmt hast aber die Auftragsbestätigung sagt halt was völlig anderes. Da steht drin was letztendlich gebucht wurde und wenn das nicht passt hat man 14 Tage Zeit. Die sind jetzt rum auch wenn du noch viele Male deinenFall schilderst. Warum du zusätzlich auf die Idee kommst die Widerrufsfrist beginnt dann wenn die 3 Monate enden ist mir ebenso völlig schleierhaft. Bitte beschäftige dich dazu mal mit dem Fernabsatzgeschäft.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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