Gelöst
Cashback nicht ausgezahlt wegen 5 Tagen Fristverzug? Erste Rechnung spät erhalten. Bitte um Kulanzprüfung
vor 3 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Telekom-Hilft-Team,
ich bin Ende Juli zur Telekom gewechselt, und zwar zum Festnetz/DSL-Tarif MagentaZuhause L Hybrid. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgte am 29.07.2026.
Ausschlaggebend für den Wechsel waren für mich die Cashback-Angebote, mit denen Sie auf Ihrer Seite werben. Ich bin auch den Anweisungen zur Installation der MagentaApp gefolgt, bin aber dann nicht weitergekommen, weil ich zunächst keine Rechnung erhalten habe. Ich habe mir dann eine Erinnerung für Anfang August gesetzt, aber wieder keine Rechnung erhalten - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich diese erst ab dem 10.08. erhalten habe und hätte hochladen können.
Leider habe ich die Sache hiernach aus den Augen verloren und gestern Abend nochmal nach meinen Rechnungen geschaut und endlich meinen Cashback registrieren/einlösen wollen, um dann festzustellen, dass der Cashback nur 2 Monate nach Bereitstellung einlösbar ist, d.h. ich wäre jetzt ein paar Tage - aber noch keine Woche - über Ihrer Fristsetzung.
Ich möchte Sie daher herzlich um eine manuelle Prüfung und Freischaltung bzw. Gutschrift bitten. Hierzu nochmal kurz der Ablauf:
Erhaltsdatum der ersten REchnung: Gemäß den Teilnahmebedingungen (Stand 01.10.2026, Punkt 1) ist die Registrierung für den Cashback erst nach Erhalt der ersten Rechnung vorgesehen. Meine erste Rechnung ging mir erst am 10.08.2026 zu
Zieht man das Bereitstellungsdatum (29.07.2026) als Fristbeginn heran, endete die 2-Monats-Frist am 29.09.2026. Ich liege somit erst wenige Tage außerhalb des automatisierten Zeitfensters der App.
Bei der Freischaltung am 29.07.2026 wurde zudem festgestellt, dass an meinem Anschluss nicht die volle vereinbarte Leistung ankommt, weshalb die ersten Wochen mit einigem Klärungs- und Einstellungsaufwand verbunden waren.
Da ich alle Voraussetzungen für den Aktions-Cashback (Aktionszeitraum, Tarifwahl, 24 Monate Vertragslaufzeit) vollumfänglich erfülle und der Verzug bezüglich der 2-Monats-Frist ab Bereitstellung lediglich wenige Tage beträgt, bitte ich Sie höflich um eine kulante manuelle Auszahlung des Cashbacks auf mein hinterlegtes Girokonto.
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Schnekenburger
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Stunden
Hier mal eine Offizielle Stellungnahme eines Teamies .
Keine Kulanz möglich
"Deinen Wunsch nach Kulanz kann ich gut nachvollziehen.
Trotzdem ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Cashbacks in so einem Fall leider nicht möglich. Das Cashback muss vom Kunden selbst fristgerecht registriert werden. Dazu gehört die separate Registrierung und das Hochladen der ersten Rechnung.
Wird die Teilnahmefrist verpasst, besteht leider kein Anspruch mehr auf die Auszahlung, und eine manuelle Nachbuchung oder ein alternatives Guthaben ist nicht vorgesehen."
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