Cashback aus Bestellprozess nicht vollständig in Auftragsbestätigung ausgewiesen/aufgeführt.
vor einer Stunde
Hi Team,
ich habe kürzlich den DSL-Tarif "MagentaZuhause L" bei Ihnen bestellt. Der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis setzt sich aus diversen Boni zusammen:
- Cashback: 240 €
- Online-Vorteil: 100 €
- Gutschrift Wechsel Telekom: 69,96 €
- Router Gutschrift: 100 €
Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €. Ich habe vom Bestellprozess Screenshots gemacht und kann den Cashback belegen. In der Auftragsbestätigung ist der Cashback in genannter Höhe leider nicht ausgewiesen. Kann mir das Cashback im Nachgang schriftlich bestätigt werden? Ohne den Cashback wäre der Tarif für mich uninteressant. Vielen Dank vorab!
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vor einer Stunde
Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €.
Hi Team,
ich habe kürzlich den DSL-Tarif "MagentaZuhause L" bei Ihnen bestellt. Der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis setzt sich aus diversen Boni zusammen:
Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €. Ich habe vom Bestellprozess Screenshots gemacht und kann den Cashback belegen. In der Auftragsbestätigung ist der Cashback in genannter Höhe leider nicht ausgewiesen. Kann mir das Cashback im Nachgang schriftlich bestätigt werden? Ohne den Cashback wäre der Tarif für mich uninteressant. Vielen Dank vorab!
Cashback steht generell nicht in der AB.
Nach Erhalt der ersten Rechnung wird Cashback dann beantragt. Es gilt der Aktionszeitraum
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von
vor 50 Minuten
Hi, ist das Vorgehen denn normal? Normalerweise kenne ich das aus anderen Vertragskonstrukten so, das das trotzdem ausgewiesen wird. Ferner habe ich ja nichts schriftlich. Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber im Nachgang 240 € einzufordern ohne einen schriftlichen Nachweis, schätze ich als völlig unrealistisch ein. Wie ist denn der Aktionszeitraum? Beleghaft ist der "ab dem 03. März 2026" ausgewiesen.
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von
vor 40 Minuten
Hi, ist das Vorgehen denn normal?
Hi, ist das Vorgehen denn normal? Normalerweise kenne ich das aus anderen Vertragskonstrukten so, das das trotzdem ausgewiesen wird. Ferner habe ich ja nichts schriftlich. Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber im Nachgang 240 € einzufordern ohne einen schriftlichen Nachweis, schätze ich als völlig unrealistisch ein. Wie ist denn der Aktionszeitraum? Beleghaft ist der "ab dem 03. März 2026" ausgewiesen.
Das hab ich immer wiedr hier gelesen, dass die Teamies das so kommuniziert haben
Uneingeloggter Nutzer
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