Beschwerde zum Auftrag => Hausanschluss

4 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf unseren Antrag auf Erstellung eines Hausanschlusses für ZWEI Wohneinheiten vom 21. April 2020.

Die Telekom hat am 30. April 2020 unseren Antrag auf einen Hausanschluss für zwei Wohneinheiten bewilligt, jedoch bis zum heutigen Tage nicht vollständig ausgeführt.

Nachdem am Tag der Erstellung unseres Hausanschlusses bekannt wurde, dass von der Telekom lediglich ein Hausanschluss für eine Wohneinheit, und nicht wie beantragt und genehmigt für zwei Wohneinheiten, in Auftrag gegeben wurde, haben wir ein paar Tage später telefonisch von der Technik mitgeteilt bekommen, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei und sie den Hausanschluss für zwei Wohneinheiten hätten in Auftrag geben müssen.

Doch die Telekom war nicht in der Lage ihren Fehler zu beheben, sondern teilte uns mit, dass wir den zweiten Hausanschluss nur erhalten, wenn unser Mieter einen Antrag auf einen Vertrag bei der Telekom oder einem anderen Anbieter stellt. Denn erst daraufhin kann die Telekom tätig werden. Das dieses Prozedere in keiner Weise kundenfreundlich ist, sollte auch einem so großen Unternehmen wie der Telekom bewusst sein.

Da wir allerdings zeitnah den zweiten Anschluss haben wollten, haben wir unseren Mietern mitgeteilt, dass sie bitte einen Vertrag abschließen sollen. Diesen haben sie dann auch bei der Telekom abgeschlossen.

Anhand diesen Vertrags unserer Mieter hat die Telekom schlichtweg unsere Leitung belegt und uns unseren Vertrag verwehrt. Nachdem man dieses Problem dann nach mehreren Tagen telefonieren und einem Dienstausfall von zwei Werktagen endlich klären konnte, wurde unseren Mietern nun schriftlich mitgeteilt, dass man nicht absehen kann wann und ob die zweite Leitung gelegt werden kann.

Da wir allerdings einen Vertrag mit Telekom während unserer Bauphase abgeschlossen haben, der eindeutig zwei Wohneinheiten beinhaltet und nicht nur eine, fordern wir Sie hiermit letztemalig auf binnen 10 Werktagen ein Datum für die Herstellung des zweiten Anschlusses schriftlich mitzuteilen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir unseren Rechtsanwalt einschalten und gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Wir haben der Telekom mittlerweile ausreichend Zeit eingeräumt dieses Problem zu klären. Doch bis zum heutigen Tage hat keine Klärung Ihrerseits stattgefunden.

Dementsprechend werden wir ab dem 16. März 2021 die von unseren Mietern durchgesetzte Mietminderung, rückwirkend zum 1. Februar 2021, bis zum Tag der Umsetzung des Anschlusses, der Telekom in Rechnung stellen.

Zudem werden wir uns mit unserem Rechtsbeistand darüber beraten, ob uns eine Entschädigung aufgrund der Nichteinhaltung eines Vertrages zu steht, welche wir dann ebenfalls gegen Sie geltend machen werden.

Sollten wir also bis zum 15. März 2021 keine Klärung zu diesem Thema erhalten, werden wir rechtliche Schritte einleiten und die Telekom gegebenenfalls gerichtlich verpflichten die zweite Leitung zu legen.

Eine gesonderte Beschwerde bzgl. des Fehlverhaltens der Telekom und der inkompetenz der Mitarbeiter im Service und im Bauherrenservice wird dem Vorstand postalisch zugehen, sobald die oben genannte Frist abgelaufen ist. Wir waren lange genug verständnisvoll, aber das Prozedere der Telekom ist für uns nicht länger tragbar.

 

Auf Nachfrage werden wir Ihnen gerne die Auftragsnummer zur Herstellung des Hausanschlusses mitteilen.

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