Berechnung einer Anfahrtspauschale für Techniker und Störung immer noch nicht beseitigt.
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 11.05.2023 eine Störung an die Telekom gemeldet, wobei es sich um das Problem handelte, dass ich immer wieder Verbindungsunterbrechungen habe bis zum heutigen Tag.
Ich wurde seitens der Telekom darüber informiert, dass ein Techniker entstand wird und auch andere Anschlüsse davon betroffen sind. Ich bräuchte nicht zuhause sein.
Darauf hin wurde ich noch gefragt und ich kündigen will! Er könnte mir einen schnelleren Anschluss für das selbe Geld anbieten!
Nun wurde mir in meiner Telekom Rechnung für Juni 2023 vom 12.05.23 eine Pauschale für einen Anfahrtsweg über 50,37 € Netto in Rechnung gestellt, die ich nun reklamiere und nicht bereit bin diese zu zahlen. Ich eine Störung meiner Internetleitung gemeldet und schon festgestellt wurde, dass die Störungsursache außerhalb des Hauses ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich weder einen Techniker beauftragte habe, noch irgendeine Leistung unterschrieb. Den Techniker berechtige mir seine Anfahrt in Rechnung zu stellen, da ich nicht zuhause war. Ich habe der Telekom lediglich eine Störung gemeldet, wo bis heute noch nicht beseitigt ist. Für mich ersichtlich ist, dass mein alter Vertrag mit den dazugehörigen Leistungen sowie auch der neue Vertrag bis heute nicht erbracht ist. Die Störungen treten immer noch auf!
Als langjähriger Kunde möchte ich Sie bitten den Fehler schnellst möglich zu beseitigen. Ich möchte um schnellst mögliche Rückmeldung bitten!
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vor 2 Jahren
Doch du hast doch eine Störung
Also passt alles und der Einsatz wird kostenpflichtig.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@falk2010
Der Fehler lag doch nicht beim Kunden, oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Das ein Techniker kommt, heißt doch nicht, dass man den automatisch zahlen muss, oder?
Hier gab es auch schon Störungen, der Techniker kam, aber es musste nicht gezahlt werden.
Ist nur eine Verständnisfrage, da ich nicht genau weiß, ab wann man einen Techniker selber zahlen muss.
Bin bisher davon ausgegangen, dass er nur gezahlt werden muss, wenn der Fehler im eigenen Haushalt liegt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@falk2010 Der Fehler lag doch nicht beim Kunden, oder habe ich jetzt einen Denkfehler?egt.
@falk2010
Der Fehler lag doch nicht beim Kunden, oder habe ich jetzt einen Denkfehler?egt.
Sehe ich genauso, wenn man @UlrichEick sagt er braucht nicht zu Hause zu sein, kann man nicht nachher drüber klagen und Rechnungen schrieben. Da bin ich ganz bei Dir.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo meine lieben Leute!
Niemand von euch kennt die vollständige Geschichte.
Nur die Version des TE!
Also ruhig Blut bewahren!
Auch dir ein freundliches Hallo @UlrichEick
Bitte deine Profildaten vollständig ausfüllen!
Kundennummer, HandyNr., Zeitfenster
Danach bitte hier nochmals melden!
Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!
Danke
schöne Grüsse
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von