AW: Reklamation Kauf Onlineshop - wer kann helfen???

vor 5 Jahren

Kugic

Haben die Teile Garantie? Schau mal ob da was bei liegt. Dann müsstest du dich deswegen an den Hersteller wenden. Ansonsten bricht ja nicht von alleine was ab und die Teile waren bei der Übergabe in Ordnung. Nichts anderes deckt die Gewährleistung ab. Daher kann gut sein, dass hier gar kein Anspruch besteht. Das soll aber das Team klären bzw. eine Aussage zu tätigen. Fülle dein Profil einmal. Wenigstens eine Rufnummer unter dich jemand vom Team erreichen kann.

Haben die Teile Garantie?
Schau mal ob da was bei liegt.
Dann müsstest du dich deswegen an den Hersteller wenden.

Ansonsten bricht ja nicht von alleine was ab und die Teile waren bei der Übergabe in Ordnung. Nichts anderes deckt die Gewährleistung ab. Daher kann gut sein, dass hier gar kein Anspruch besteht.


Das soll aber das Team klären bzw. eine Aussage zu tätigen.
Fülle dein Profil einmal. Wenigstens eine Rufnummer unter dich jemand vom Team erreichen kann.
Kugic
Haben die Teile Garantie?
Schau mal ob da was bei liegt.
Dann müsstest du dich deswegen an den Hersteller wenden.

Ansonsten bricht ja nicht von alleine was ab und die Teile waren bei der Übergabe in Ordnung. Nichts anderes deckt die Gewährleistung ab. Daher kann gut sein, dass hier gar kein Anspruch besteht.


Das soll aber das Team klären bzw. eine Aussage zu tätigen.
Fülle dein Profil einmal. Wenigstens eine Rufnummer unter dich jemand vom Team erreichen kann.

Das ist nicht richtig:

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/MaengelGewaehrleistung/MaengelGewaehrleistung_node.html

Immer wieder traurig, das sich deutsche Shops, auch die Telekom nach Jahren nicht daran hält (siehe auch Geschichte mit Apple und ihrer Garantie...). 

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    • vor 5 Jahren

      Wer weiß aus welchem Thread dieser Beitrag rausgelöst wurde. So wie er jetzt dasteht lässt sich nur sagen, dass sowohl der @Kugic als auch der @Mr. Oizo richtig liegen könnten.

      Wenn etwas abbricht ist es sehr häufig ein ungeschicktes Hantieren des Käufers, was dazu führt, dass der Verkäufer davon ausgeht, dass der Mangel noch nicht zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Wobei klar ist, dass meist zum Zeitpunkt des Kaufes noch nichts abgebrochen ist (kann aber im Einzelfall auch so sein - versiegelte Packung geöffnet und huch, abgebrochen liegt es drin). Aber auch ein Herstellungsfehler kann dazu führen, dass auch bei sachgemäßer Handhabung was abbricht - und der Herstellungsfehler besteht dann bereits zum Zeitpunkt des Kaufes.

      0

    • vor 5 Jahren

      Was soll daran nicht richtig sein?
      Die Telekom hat es halt in den ersten 6 Monaten zu beweisen. Daher schrieb ich ja, das das Team entscheiden muss, wie damit umgegangen wird.
      (Der Link funktioniert nicht)

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Kugic
      Heute Nacht hat er noch funktioniert...

       

      und hat das gezeigt:

      grafik.png

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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