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austausch endleitung und Brandschutz
3 years ago
Hallo,
ich wohne in einem MFH aus den 1970ern mit einer Stockwerkverteilung.
Aufgrund von Bestandsschutz muß der Brandschutz nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Wie sieht es aus, wenn jetzt die bestehenden Kabel durch die erforderlichen Kabel ersetzt werden.
Können die einfach ersetzt werden oder muß dann auch sichergestellt werden,
daß der Brandschutz den aktuellen Anforderungen entspricht ?
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3 years ago
@hendrik.schmieder Wenn Du die Leitung so verlegst wie jetzt ist alles io. Falls bereits Brandschutzmasnahmen getroffen wurden , zB Schaum, muß dieser wiede Fachgereht hergestelt werden. Wenn die Leitungbsich in einem Rohr befindet und keinerlei Brandschutz in den Stockwerkverteilern ist kannst die einfach ersetzen.
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3 years ago
Das Kabel um das es geht ist rund 20 Meter lang und auf dem habe ich einen Abfall von 30Mbit/s im Download.
Aufgrund des bisher gesagten muß also beim Austausch der Branschutz von Stand 1970 auf Stand 2022 erhöht werden.
Aber heißt das, das Veränderungen an den Wänden gemacht werden muß.
(Dafür bräuchte ich einen neuen Beschluß)
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3 years ago
@hendrik.schmieder
Nimm den Hinweis von @Kugic zu Herzen, und lass dich von einer Fachfirma in deiner Gegend beraten.
Geht es beim Gebäude um ein Fachwerkhaus?
Falls ja, hilft da nur eine Beratung, die wir hier nicht leisten können.
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3 years ago
Grundsätzlich gilt aber erst, solange man nichts macht, greift der Bestandsschutz.
Genau das ist beim Brandschutz eben nicht so, bzw. nicht generell so.
Ansonsten kann ich mich nur wiederholen.
Es sind die entsprechenden Ämter und Behörden zu befragen.
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3 years ago
Dann ist Brandschutz erforderlich
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3 years ago
Aufgrund von Bestandsschutz muß der Brandschutz nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Für diese Aussage würde mich mal die Grundlage interessieren, denn gerade der Brandschutz ist einer der Dinge wo es Bestandsschutz nur äußerst beschränkt gibt.
Dazu kommt, dass die bauordnungsrechtlichen Belange Landessache sind, eine allgemeine Aussage ist hier nicht zu treffen, es sind immer Einzelfallentscheidungen und im Zweifel gilt immer kein Bestandsschutz. Sich da Informationen in einem Internetforum zu suchen ist, aus meiner Sicht, grob fahrlässig.
Es sind die entsprechenden Ämter und Behörden zu befragen.
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3 years ago
In diesem Fall geht es ja um eine Reperatur.
@hendrik.schmieder Das ist ganz heikel und Kompiziert.
Da gibt es Grenzen.
Ich versuche es mal zu erklären, denn es ist bei mir bereits knapp 30 Jahre her, als ich dies gelernt habe.
Z.B. 3 Meter neues Kabel, ist keine Reparatur, sondern eine Erneuerung. Zwar repariert, aber halt nach den Bestimmungen keine Reparatur mehr.
Soll aber nur einige Zentimeter erneuert werden, dann geht das als Reparatur durch. Da man ja wegen fehlenden Kabel, es nicht "flicken" kann.
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3 years ago
Hallo @hendrik.schmieder ,
ich finde, dass @Kugic hier Recht hat. Da solltest du dich bei dir in der Gegend fachgerecht informieren.
Wir können dir hier nur allgemeine Infos geben.
Viele Grüße Türkan Ü.
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3 years ago
Da scheint es ein Mißverständnis zu geben.
Ich wollte ja nicht spezifisches zum Brandschutz wissen, sondern nur grundsätzlich,
ob was wegen des Brandschutzes gemacht werden muß.
Asu dem bsiher gesagten lese ich folgendes heraus:
Es ist nicht damit getan, daß alte Kabel aus dem Leerrohr zu ziehen und das neue Kabel in das Leerrohr einzuziehen.
Es muß fener noch sichergestellt werden, daß der Brandschutz dem aktuellen Stand entspricht.
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