Gelöst

(Angeblicher) Telekom Mitarbeiter klingelt wegen Glasfaseranschluss an der Haustüre und fragt nach Kontoverbindung

vor 5 Jahren

Hallo,

bei meinem Vater, älteres Semester, hat letzte Woche jemand mit Telekomjacke geklingelt und wollte prüfen, ob der Anschluss dort „glasfasertauglich„ sei. ich gehe davon aus, dass die „echte“ Telekom das ohne Besichtigung weiß. Mein Vater war guten Glaubens und hat ihm am Ende sogar seine Kontonummer gegeben. Eine Visitenkarte hat Herr *** nicht da gelassen. Wie auch immer muss er dann aber mit diesen Angaben den vorhandenen 1&1 Anschluss gekündigt haben. Ich habe einen Namen und auch eine Handynummer. Ich habe hier in der Community geladene, dass Sie wenigstens prüfen können, ob es in dem Bereich gerade Aktionen der Telekom gibt. Er hat behauptet es wären nur wenige Anschlüsse verfügbar. Meines Wissens ist am Wohnort meines Vaters in naher Zukunft gar nicht mit einem Ausbau des Glasfasernetzes zu rechnen. 

vielen Dank für eine Nachricht. 

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23

  • vor 5 Jahren

    @SteSchwaDas war ein Ranger, der kann von MediaMar. oder sonst wem kommen die auf provesion  arbeiten. Kontonummer her geben ist natürlich .... hmmm

    Wenn eine Auftragsbestätigung ins Haus flatert hast 14 Tage Zeit um diese zu wiederrufen!

    Die Handynummer kannst vergessen "Der" geht nicht hin!

    Mach mal das, mit Einwilligung Deines Vaters:

    Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind

    Bild nicht vorhanden

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

    12

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    SteSchwa

    Zudem hat mein Vater explizit gesagt, dass er erst ein Angebot möchte, damit sein Sohn das prüfen kann

    Zudem hat mein Vater explizit gesagt, dass er erst ein Angebot möchte, damit sein Sohn das prüfen kann

    SteSchwa

    Zudem hat mein Vater explizit gesagt, dass er erst ein Angebot möchte, damit sein Sohn das prüfen kann


    Es ist halt so'ne Sache, wie man das sehr - sagen wir mal - großzügig auslegen kann. Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    SteSchwa

    SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    SteSchwa

    @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
    SteSchwa
    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    SteSchwa
    SteSchwa

    @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
    SteSchwa
    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.


    Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    muc80337_2

    SteSchwa SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?

    SteSchwa

    SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    SteSchwa

    @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
    SteSchwa
    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    SteSchwa
    SteSchwa

    @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
    SteSchwa
    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.


    Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?

    muc80337_2
    SteSchwa

    SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    SteSchwa

    @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
    SteSchwa
    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    SteSchwa
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    @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
    SteSchwa
    @SteSchwa  Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.


    Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?


    Im Zweifelsfall wird das dann ein Gericht klären. Ich schätze die Chancen für den Verkäufer, mit seiner Auslegung von "Angebot" durchzukommen, als nicht gering ein.

     

    Meiner Meinung nach sollte man telefonisch oder an der Haustür jedenfalls nicht um ein Angebot bitten.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo @SteSchwa,

    sofern tatsächlich eine Auftragsbestätigung einflattert, dann sag mir gerne Bescheid.
    Ich bekümmer das dann gerne.

    Hat dein Vater jetzt gar nichts schriftliches zu dem Vorgang?

    Viele Grüße

    Torsten S.

    1

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Torsten S. ,

    vielen Dank für Deine Nachricht. Er hat nichts Schriftliches, nein. Aber anscheinend hat derjenige, bei meines Vaters aktuellen Anbieter, versucht zu kündigen. Die haben heute geschrieben und habe Fragen zur Kündigung. Ich werde dein Angebot dann gerne annehmen, sollte was Schriftliches kommen. Viele Grüße 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Was hältst du davon, wenn wir morgen mal telefonieren, @SteSchwa?

    Ich bin morgen so ab 16 Uhr im Dienst.
    Vielleicht bekommen ich ja was zum Anschluss raus...

    Viele Grüße

    Torsten S.

    5

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo, doch, sehr gerne. Deswegen habe ich ihn eine PN geschrieben mit den Adressdaten, die ich hier nicht direkt öffentlich machen werde. Die braucht er, wenn er sagt, dass er den Anschluss überprüfen kann. Habe leider noch keine Antwort von ihm erhalten

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @SteSchwa 

    @Torsten S.  will heute noch anrufen.

    Gruß
    Waage1969

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Ein großes Dankeschön an Torsten, der sich der Sache super angenommen hat. Ich möchte an der Stelle gar nicht mehr weiter drauf eingehen, weil die Art und Weise, wie hier angeblich ein Vertrag zu Stande gekommen sein soll, mehr als grenzwertig ist. Man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden, aber in dem Fall wäre der nette Herr von der Haustüre sicher nicht im Recht gewesen. Im Gegenteil, er hat gegen das Recht verstoßen. Vielen Dank für Euren Support  und Meinungen - ich melde mich von dem Thema ab und wünsche einen schönen Abend. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Ein großes Dankeschön an Torsten, der sich der Sache super angenommen hat. Ich möchte an der Stelle gar nicht mehr weiter drauf eingehen, weil die Art und Weise, wie hier angeblich ein Vertrag zu Stande gekommen sein soll, mehr als grenzwertig ist. Man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden, aber in dem Fall wäre der nette Herr von der Haustüre sicher nicht im Recht gewesen. Im Gegenteil, er hat gegen das Recht verstoßen. Vielen Dank für Euren Support  und Meinungen - ich melde mich von dem Thema ab und wünsche einen schönen Abend. 

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  • vor 5 Jahren

    Hallo @SteSchwa,

    dir vielen Dank für das nette Gespräch.
    Freut mich, dass wir soweit alles klären konnten.

    Sollte wieder einmal etwas sein, meld dich gerne wieder.

    Viele Grüße

    Torsten S.

    0

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