Gelöst

1N Telecom wie Leitung freischalten lassen

vor 9 Monaten

Hallo,

 

meine Schwiegermutter ist leider auch auf die 1N Telecom reingefallen. Obwohl sie absolut keine Ahnung hat wie das passiert sein sollte haben sie nach einem Jahr und vielen Anwaltsschreiben einen Vertrag mit ihrer Unterschrift vorgelegt. Sie selbst hat keine Unterlagen außer dem Willkommensschreiben bekommen. Also vor der Firma kann man nur warnen. Aber in einem Jahr kann sie ja kündigen und das ist das alles böse Vergangenheit. Ich hab ihr jetzt also eine Fritzbox eingerichtet und soweit scheint alles Ok. Nur ist die Leitung ist nicht freigeschaltet. Ich bekomme beim Browseraufruf die Leitungsnummer zu ihrer Vorwahl, aber bei der 1N Telekom geht, wie bekannt, niemand ran im. Weder am Telefon noch funktioniert der Chat. 1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom. Könnte die Telekom nicht die Freischaltung durchführen. An wen kann ich mich wenden? Irgendwann müssen eigentlich den Auftrag gegeben haben. Bin für jede Hilfe dankbar.

 

Beste Grüße, Jörg

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Monaten

      Leider kann die Telekom hier nichts für dich tun. Du mußt das mit 1N Telecom klären.

       

      JorergP66

      1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom.

      1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom.
      JorergP66
      1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom.

      Nein! Die echte "Telekom" hat nicht mal ansatzweise etwas mit 1N Telecom zu tun noch was gemeinsam. 

      0

    • vor 9 Monaten

      Hallo @JorergP66 

      auch wenn Du es nicht glauben willst: die Telekom kann hier nichts machen. Wende Dich bitte an den Vertragspartner "1N Telecom"
      Gruß

      Waage1969

      0

    • vor 9 Monaten

      Und die bekommt man nicht zu fassen.  Danke

      2

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JorergP66

      Und die bekommt man nicht zu fassen. Danke

      Und die bekommt man nicht zu fassen.  Danke
      JorergP66
      Und die bekommt man nicht zu fassen.  Danke

      Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @JorergP66 

      JorergP66

      Und die bekommt man nicht zu fassen. Danke

      Und die bekommt man nicht zu fassen.  Danke

      JorergP66

      Und die bekommt man nicht zu fassen.  Danke


      https://www.1n.de/impressum

       

      Gruß

      Waage1969

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Ist das nicht Leistungsverweigerung und Grund zur Kündigung wenn nicht freigeschaltet wird ?

       

      Einschreiben mit künd.drohung ,

      0

    • vor 9 Monaten

      JorergP66

      1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom.

      1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom.
      JorergP66
      1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom.

      Das heißt Telekom, mit k und nicht mit c. Vertragspartner ist 1N. Die Telekom ist raus, bis bei 1N gekündigt wurde.

      Ganz wichtig: Den Vertrag zur gegebenen Zeit von der Telekom mit k im Rahmen eines Anbieterwechsels kündigen lassen. Nicht selber kündigen. Sofern kein Sonderkündigungsrecht besteht.

      0

    • vor 9 Monaten

      JorergP66

      Weder am Telefon noch funktioniert der Chat. 1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom. ............. An wen kann ich mich wenden? Irgendwann müssen eigentlich den Auftrag gegeben haben. Bin für jede Hilfe dankbar.

      Weder am Telefon noch funktioniert der Chat. 1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom. 
      .............
      An wen kann ich mich wenden? Irgendwann müssen eigentlich den Auftrag gegeben haben. Bin für jede Hilfe dankbar.
      JorergP66
      Weder am Telefon noch funktioniert der Chat. 1N Telecom ist ja nur Reseller det echten Telecom. 
      .............
      An wen kann ich mich wenden? Irgendwann müssen eigentlich den Auftrag gegeben haben. Bin für jede Hilfe dankbar.

      Ich würde gleich einen Fachanwalt beauftragen, der soll das regeln oder ne Sonderkündigung erwirken.

       

      So wie ich das oben lese, wurde der Übertragungsvertrag nie zur Verfügung gestellt (aber berechnet),

      wenn man dann noch nicht mal eine Störung melden kann ;-(

       

      Übergebe das einen Fachanwalt.

      0

    • vor 9 Monaten

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

       

      Die 1N reagiert noch nicht einmal auf Anwaltsschreiben. Nur bei Gerichtssachen reagieren die. Kündigungen vor den zwei Jahren bekommst du nicht durch. Nur den Gerichtsvollzieher. Ich sag dir so einen Verein hast du noch nicht gesehen

       

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      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JorergP66

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen
      JorergP66
      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

      evtl. hat die Telekom, ja auch die Schaltung durchgeführt (aber System hat z.B. in die falsche Wohnung gebucht),

      es gibt ja eine Abschlußmessung, und das Ergebniss bekommt der Provider mitgeteilt

      und jetzt ist der Provider am Zug, wenn der keine Störung bei der Telekom meldet,

      sucht die Telekom auch nicht nach nem Schaltungsfehler.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JorergP66

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen
      JorergP66
      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

      Ich habe keine Ahnung, was die 1N Telcom tatsächlich nutzt. Es gibt jedenfalls sehr viele versch. Varianten von "deren Leitung nutzen". Das fängt an von der reinen Miete der TAL (vollständig entbündelter Zugang zur TAL, die Telekom stellt dann wirklich nur die reine Kupferdoppelader zur Verfügung, nicht mehr und nicht weniger, das wird/wurde z.B. genutzt bei klassischer Kollokation im HVT . oder auch wenn ein anderer Anbieter einen FTTC -Ausbau durchgeführt hat, die Kupferdoppader wird dann direkt an die Technik des jeweiligen Netzbetreiber angeklemmt), geht über L2- BSA (hier meldet man sich beim BRAS des Netzbetreiber bzw. Reseller an und nicht beim BRAS der Telekom) über L3- BSA (hier ist weiterhin der BRAS der Telekom zuständig und sichtbar) bis hin zu einem WIA-Produkt (quasi umgelabelter Telekom-Anschluss).

       

      Aber in allen Fällen darf und ggf. kann die Telekom hier keine Freischaltung vornehmen, das kann und darf nur die 1N Telecom. Das ist Fakt. Die entspr. Zugangsdaten erhält man ausschließlich von seinem Vertragspartner, die Telekom kennt diese auch gar nicht (wenn man bei PPPoE mal von L3- BSA oder WIA absieht).

       

      Wenn aber die 1N Telecom nicht liefert, ist die Sache doch "einfach", außerordentliche Kündigung (nach Fristsetzung) wegen Nichterfüllung.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JorergP66

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen
      JorergP66
      Ein Reseller hat m. W insoweit mit der Telekom zu, dass sie deren Leitungen nutzen. Somit muß, soweit ich es verstehe, auch die große Telekom die Freischaltung vornehmen

      Nicht ganz richtig. Die Telekom muß garnichts schalten. Erst wenn ein Auftrag seitens des Resellers vorliegt. Und offensichtlich scheint da nichts zu sein. Sonst wäre dein Problem ja nicht vorhanden.

      Und selbst wenn.

      Vergiß die Telekom hier als Ansprechpartner oder als Weg zur Lösungsfindung.

      Diee Telekom hat mir dir oder deiner Mutter als Kunde rein garnichts zu tun. Und da spielt es keine Rolle das 1N die Leitungen der Telekom nutzt.

       

      Sherlocka

      Klingt zwar sehr ähnlich wie Telekom Deutschland

      Klingt zwar sehr ähnlich wie Telekom Deutschland
      Sherlocka
      Klingt zwar sehr ähnlich wie Telekom Deutschland

      Wo genau? Selbst die Briefköpfe ähneln sich nicht mal ansatzweise. Und die müßte @JorergP66 und seine Mutter ja kennen. Wenn das Ähnlichkeit haben soll dann verwechseln Menschen sicher auch BMW mit VW. Habe ja beide ein rundes Markenlogo.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Verbraucherschutz waren wir auch schon. Die können kaum helfen. Ein paar sehr dubiose Sachen haben sie aber schon durchgefochten gegen die 1N Telecom. Aber bei einer  Leitungsfreischaltung sehe ich sie nicht im Boot.

       

       

      0

    • vor 9 Monaten

      Besser kann es dir doch nicht passieren! 😄 

       

      Schriftlich die Störung melden mit einer Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens um die Störung zu beseitigen.

      Ist es weiterhin nichts passiert, erneute schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens zur Beseitigung setzen. 

      Und wenn weiterhin nichts passiert, eine letzte schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreiben setzen und zum erfolglosen Fristablauf die außerordentliche Kündigung erklären. 

       

      Und wenn du eh bissel Angst bei denen hast, lässt die Briefe gleich durch nen Gerichtsvollzieher zustellen und das Schreiben & Zustellung beglaubigen. 
      Kostet dann so zwischen 15-20€ je nach GV. 

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      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      CyberSW

      Besser kann es dir doch nicht passieren! 😄 Schriftlich die Störung melden mit einer Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens um die Störung zu beseitigen. Ist es weiterhin nichts passiert, erneute schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens zur Beseitigung setzen. Und wenn weiterhin nichts passiert, eine letzte schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreiben setzen und zum erfolglosen Fristablauf die außerordentliche Kündigung erklären.

      Besser kann es dir doch nicht passieren! 😄 

       

      Schriftlich die Störung melden mit einer Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens um die Störung zu beseitigen.

      Ist es weiterhin nichts passiert, erneute schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens zur Beseitigung setzen. 

      Und wenn weiterhin nichts passiert, eine letzte schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreiben setzen und zum erfolglosen Fristablauf die außerordentliche Kündigung erklären. 

      CyberSW

      Besser kann es dir doch nicht passieren! 😄 

       

      Schriftlich die Störung melden mit einer Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens um die Störung zu beseitigen.

      Ist es weiterhin nichts passiert, erneute schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreibens zur Beseitigung setzen. 

      Und wenn weiterhin nichts passiert, eine letzte schriftliche Frist von 7 Werktagen ab Zugang des Schreiben setzen und zum erfolglosen Fristablauf die außerordentliche Kündigung erklären. 


      Interessante Idee.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @CyberSW  schrieb:

      Besser kann es dir doch nicht passieren! :grinsendes_Gesicht_mit_lächelnden_Augen: 

      ...

      Ich muss hier @CyberSW  zustimmen, eine Störung zu melden ist der richtige Weg und bekommt 1N das dann nicht gebacken sollte eine Sonderkündigung möglich sein.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Schlichtungsstelle, die hatte ich nicht auf dem Schirm

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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