Gelöst
Wird E-Mailadresse wieder freigegeben?
vor einem Jahr
Hallo, zu meinen T-Online Account habe ich noch eine T-Online Freemailadresse. Diese will ich aufgeben, d.h. löschen. Ist diese E-Mailadresse dann dauerhaft weg, oder kann sie später unter dem selben Namen bzw. der selben E-Mailadresse wieder von jemandem aktiviert werden, neu vergeben werden?
Beste Grüße
Andreas
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Hallo @andreas.horn65 ,
ja die Adresse kann kann nach einer Karenzzeit ( Ca.90 Tage) wieder neu vergeben werden!
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @andreas.horn65 ,
in Ergänzung zu @jojo1
…. ja die Adresse kann kann nach einer Karenzzeit ( Ca.90 Tage) wieder neu vergeben werden!
….
ja die Adresse kann kann nach einer Karenzzeit ( Ca.90 Tage) wieder neu vergeben werden!
Wenn Sie den Haken zur Frage der Sperrung der E-Mailadresse bei der Löschung nicht wunschgemäß setzen, ist es auch möglich die E-Mailadresse sofort wieder frei verfügbar zu machen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@andreas.horn65
Sie kann auch vor den 90 Tagen per Formular wieder freigegeben werden.
https://www.telekom.de/hilfe/apps-dienste/e-mail/konto/inklusivnutzer-behalten?samChecked=true
3
Antwort
von
vor einem Jahr
Sie kann auch vor den 90 Tagen per Formular wieder freigegeben werden.
Aber nur vom "Mail Eigner"
Antwort
von
vor einem Jahr
Es empfiehlt sich die Spuren der alten Emailadresse gründlich zu entfernen...
Im Account hinterlegte Mobilnr.Sicherheitsfrage.alternative Emailadressen...Filter..Weiterleitungen
..alle Mails..
( falls das nicht beim Löschen durch Telekom erfolgt) löschen.
Alle, die diese Adresse kennen informieren..
Bekannte...Amazon..usw.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @andreas.horn65, danke für deine Anfrage.
Die richtige Antwort hat dir @jojo1 schon geliefert, nach der Löschung/Änderung ist die Adresse für 90 Tage gesperrt. Danach wäre eine Neuvergabe wieder möglich.
Alternativ kann die Adresse auch vor der Kündigung freigegeben werden, wäre dann also sofort verfügbar.
@ Geralt von Riva geschrieben: Sie kann auch vor den 90 Tagen per Formular wieder freigegeben werden.
Das funktioniert allerdings nicht mit Freemail-Adressen.
@zimso geschrieben: Wenn Sie den Haken zur Frage der Sperrung der E-Mailadresse bei der Löschung nicht wunschgemäß setzen, ist es auch möglich die E-Mailadresse sofort wieder frei verfügbar zu machen.
Dieser Haken wurde entfernt, eine sofortige Freigabe kann nur noch vom Kundenservice (nach entprechender Legitimation) und nur vor der Änderung/Löschung durchgeführt werden.
Viele Grüße
Jonas J.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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